AboAbonnieren

Baustopp nach HochwasserRösrather Stadtrat will gemeinsame Absichtserklärung finden

Lesezeit 3 Minuten

Überflutete Fläche 1957, die heute bebaut ist.

Rösrath – In der Diskussion über Konsequenzen aus der Hochwasser-Katastrophe vom 14./15. Juli gab es im Stadtrat einen Schlagabtausch. Stein des Anstoßes war ein Appell des Vereins Lebenswertes Sülztal, der die Fraktionen in einem Schreiben aufgefordert hatte, „ab sofort keine neuen Bebauungen in der Sülzaue“ mehr zu erlauben. Das solle für alle Mitte Juli überschwemmten Flächen gelten, Ausnahmen sollten nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Stadtrats möglich sein.

Der Verein schickte seinen Vorschlag bereits am 29. Juli an die Fraktionschefs, bis Mitte September reagierte darauf aber nur die Fraktion ZLR – wie der Vereinsvorstand in einer weiteren Mail an die Fraktionschefs bedauerte. „Unser Gesprächsangebot haben Sie“, schrieben Klaus Weile und Klaus Hasbron-Blume vom Vereinsvorstand in der zweiten E-Mail.

Baustopp würde in bestehende Rechte eingreifen

Es blieb jedoch dabei, dass nur ZLR einen Antrag zum Hochwasserschutz vorlegte. Darin forderte die Fraktion den vom Lebenswerten Sülztal vorgeschlagenen Baustopp, zunächst befristet bis Jahresende 2023. Ausnahmen sollten „nur in Härtefällen bei Nachweis eines berechtigten öffentlichen Interesses“ und mit Zwei-Drittel-Mehrheit zulässig sein.

Retentionsfläche am Sülzbogen angestrebt

Beim Thema Hochwasser sei die Stadtverwaltung nicht untätig, betonte Dezernent Christoph Herrmann. Schon zwei Wochen nach der Überschwemmung vom Juli habe sie einen Antrag formuliert, am Sülzbogen einen Retentionsraum zu schaffen. Dazu ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Der Stadtrat verabschiedete den Antrag, das nötige baurechtliche Verfahren einzuleiten, einstimmig. (tr)

Im Stadtrat wurde aber schnell klar, dass ein solcher Beschluss rechtlich nicht haltbar wäre. Dirk Mau (parteilos) erklärte den Zusammenhang: Die angestrebten generellen Vorgaben würden „in Rechte, die schon bestehen,“ eingreifen.

Zwei-Drittel-Mehrheit bei Ausnahmen nicht rechtlich zulässig

Die betroffenen Eigentümer könnten daher Entschädigungen fordern. In den Erläuterungen zu einem weiteren Antrag legt die Stadtverwaltung die Situation dar: „Nach aktueller Rechtsauffassung darf in festgesetzten Überschwemmungsgebieten bereits heute nicht mehr gebaut werden. Dies gilt allerdings nicht für Gebiete, in denen es ein bestehendes Baurecht (...) gibt.“

CDU-Fraktionschef Marc Schönberger ergänzte, dass die vom Lebenswerten Sülztal und von ZLR geforderte Zwei-Drittel-Mehrheit bei Ausnahmen rechtlich nicht zulässig sei, er verwies dabei auf die Gemeindeordnung. FDP-Fraktionschef Erik Pregler mahnte die ZLR-Ratsmitglieder, „sich mit den rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit zu beschäftigen“. Es sei bereits „Tradition“ geworden, ZLR immer wieder über die Rechtslage aufzuklären.

Verbindlichkeit in Rösrather Kommunalpolitik gefordert

Die angeführten rechtlichen Hindernisse akzeptierte sehr schnell auch ZLR-Ratsherr Mitch Lambrecht, er räumte ein, der Antrag seiner Fraktion sei „vielleicht laienhaft“. Es gehe aber darum, die Haltung der Rösrather Kommunalpolitik klarzumachen: „Es muss Verbindlichkeit reinkommen. Wir müssen endlich mal zu Potte kommen.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Das fand offenbar auch FDP-Ratsmitglied Andrea Büscher sinnvoll, sie regte eine „gemeinsame Absichtserklärung“ an. Inhaltlich seien die Differenzen ausgesprochen gering. Nun sah sich die Stadtverwaltung überraschend aufgefordert, die von Büscher vorgeschlagene gemeinsame Position zu formulieren. Er habe „im Moment keinen Kompromiss in der Tasche“, sagte dazu Dezernent Christoph Herrmann.

Nach kurzem Überlegen erklärte er, die Verwaltung könne im Planungsausschuss eine Karte der von Hochwasser betroffenen Gebiete vorlegen und im Einzelnen aufzeigen, „was dort möglich ist“. Damit waren alle Seiten einverstanden, auch ZLR – die Fraktion zog ihren Antrag zurück. Es sei ihr nur darum gegangen, „die Diskussion anzustoßen“, sagte Lambrecht, das sei erreicht.