Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Badeverbot im RheinStadt Köln plant absolutes Betretungsverbot des Flusses

2 min
In Düsseldorf gilt ein Badeverbot für den Rhein bereits und wird von Mitarbeitern des Ordnungsamtes überwacht.

In Düsseldorf gilt ein Badeverbot für den Rhein bereits und wird von Mitarbeitern des Ordnungsamtes überwacht. 

Der Rat der Stadt Köln soll in seiner nächsten Sitzung am 4. September über die nötige Änderung der Stadtordnung abstimmen. 

Um das Baden im Rhein auf Kölner Stadtgebiet zu untersagen, strebt die Verwaltung eine Änderung der Kölner Stadtordung an. Die Pläne für das neue Badeverbot hat die Stadt am Dienstag in einer Beschlussvorlage für den Stadtrat veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass „jedes Betreten“ als Baden im Rhein gelten soll. Also „schwimmen, im Wasser waten, im Wasser spielen sowie die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren und ähnlichen Objekten“. Die Begründung der Stadt: „Unvorhersehbare Gefahren bestehen bereits im unmittelbaren Uferbereich.“

Wer gegen das Badeverbot im Rhein verstößt, dem drohen in Köln bis zu 1000 Euro Bußgeld

Verstöße würden demnach mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Der Rat der Stadt Köln soll in seiner nächsten Sitzung am 4. September über das Verbot entscheiden. Eine Neufassung der Stadtordnung könne dann einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Die Stadt Köln würde damit dem Beispiel der Landeshauptstadt Düsseldorf folgen, wo das Baden im Rhein seit dem 14. August verboten ist. In Düsseldorf wurde dafür eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Eine Ratsentscheidung war nicht nötig, dafür ist das Verbot aber zunächst nur bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Das in der Stadtordnung verankerte Badeverbot in Köln würde dauerhaft zwischen Rheinkilometer 671 in Godorf und 711 in Worringen gelten. Linksrheinisch würden nach Angaben der Stadt 40 Uferkilometer unter das Verbot fallen, rechtsrheinisch 27,3 Kilometer.

In Düsseldorf ist das Verweilen in knöcheltiefem Wasser im Rhein erlaubt

In Düsseldorf gilt als Baden „das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser“, Köln wäre mit seinem absoluten Betretungsverbot also sehr viel strikter. „Das Badeverbot ist erforderlich, weil viele Menschen die Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht, nicht erkennen“, sagte am Dienstag Stadtdirektorin Andrea Blome.

Nach Düsseldorf hatten auch Neuss, Meerbusch und Krefeld entsprechende Badeverbote für den Rhein verhängt. In Dormagen wird ebenfalls an einem Erlass gearbeitet. Hintergrund ist eine Häufung von Ertrinkungsfällen im Rhein, nach Daten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) gab es in NRW in diesem Jahr bis Ende Juli bereits zehn Todesfälle.

Unter anderem Rudern und Kanufahren bleibt auf dem Rhein in Köln erlaubt

Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis“, sagte Blome. Auch mit Kontrollen werde man weitere Unfälle nicht ganz verhindern können: „Deshalb appelliere ich eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden. Wir werden das Badeverbot kontrollieren und wegen der großen Gefahr für Badende Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden.“

Ausgenommen vom Badeverbot in Köln sollen sein: behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen einschließlich Übungen von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr, das Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, Kanufahren, Rudern, Angelsport und durch die Stadt genehmigte Veranstaltungen.