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Rechtlich wohl unzulässigBürgerbegehren gegen U-Bahn-Tunnel in Kölner Innenstadt vom Tisch

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So könnte die U-Bahn-Haltestelle Moltkestraße aussehen.

So könnte die U-Bahn-Haltestelle Moltkestraße aussehen.

Die Grünen wollten damit gegen den mehrheitlich gefassten Ratsbeschluss aus dem April dieses Jahres vorgehen. 

Ein von den Grünen angestoßenes Bürgerbegehren zum Bau eines neuen U-Bahn-Tunnels in der Kölner Innenstadt ist nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Tisch. Das hat juristische Hintergründe. Der Ratsbeschluss aus dem April dieses Jahres lässt sich also auf diese Weise nicht anfechten.

Bund und Land sollen das Milliardenprojekt unterstützen

Zwischen Heumarkt und Aachener Weiher soll ein 2,6 Kilometer langer neuer U-Bahn-Tunnel entstehen. Das hatte der Stadtrat Anfang April dieses Jahres mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Oberbürgermeisterin Henriette Reker mehrheitlich beschlossen. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass der Tunnel auch tatsächlich gebaut wird. Zuvor muss noch geklärt werden, mit wie viel Geld der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen das Milliardenprojekt unterstützen. Und es benötigt noch einige weitere Beschlüsse. Eine mögliche neue Kräfteverteilung im Stadtrat nach der Kommunalwahl am 14. September kann somit auch Auswirkungen auf die Zukunft der U-Bahn auf der Ost-West-Achse haben.

Die Grünen als größte Ratsfraktion und konsequente Gegner des Tunnelprojekts hatten Anfang April bei der Abstimmung aus Protest den Ratssaal verlassen und sich nicht an der Entscheidung beteiligt. Obwohl es seitdem eine politische Mehrheit für die Weiterplanung des neuen U-Bahn-Tunnels gibt, wollen sich die Grünen damit nicht zufriedengeben.

Eine Woche nach dem Ratsbeschluss kündigten die Grünen an, mithilfe von Rechtsanwälten ein Bürgerbegehren vorzubereiten. Mit diesem Instrument aus der NRW-Gemeindeordnung lässt sich auch gegen bereits getroffene Ratsbeschlüsse vorgehen. Wie Parteichefin Kirsten Jahn jetzt auf Anfrage bestätigte, hat sich die Hoffnung auf ein Bürgerbegehren jedoch zerschlagen.

Bürgerbegehren wäre wohl nur vor Ratsbeschluss möglich gewesen

Die Stadtverwaltung hatte auf die NRW-Gemeindeordnung verwiesen. Dort heißt es: „Ein Bürgerbegehren ist unzulässig über Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind.“ Und genau dieser Passus sorgt dafür, dass ein Bürgerbegehren zum U-Bahn-Tunnel nicht funktionieren würde, da der Ratsbeschluss wohl ein Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt hat. Ein Bürgerbegehren wäre also nur vor dem Ratsbeschluss möglich gewesen. Diese Chance haben die Tunnelgegner verpasst.

Die bisherige Rechtssprechung in Nordrhein-Westfalen stützt die Einschätzung der Stadt Köln. In Niedersachsen sieht man das anders. Um die Frage abschließend zu klären, wäre ein jahrelanger Rechtsstreit mit Gang bis zum Bundesverwaltungsgericht notwendig gewesen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Grünen ein Bürgerbegehren lediglich inhaltlich hätten anstoßen können, tatsächlich müsste es allerdings aus der Bevölkerung heraus initiiert werden, also zum Beispiel von einem Anwohner oder dem Angehörigen einer der Bürgerinitiativen, die den Tunnel ablehnen.

„Das kassatorische Bürgerbegehren, das sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, muss aus der Zivilgesellschaft, also von den Bürgern oder Initiativen kommen. Wir hätten es gerne unterstützt“, sagte Grünen-Parteichefin Jahn. Zugleich müsse man aber auch festhalten, dass die aktuell maßgebliche Rechtssprechung in NRW sehr einschränkend und restriktiv sei. „Als Grüne werden wir weiterhin für die Ost-West-Achse einsetzen, um den Menschen in Köln schnell und nachhaltig bessere Mobilität ermöglichen“, sagte Jahn.

So könnte der Neumarkt in Köln ohne Stadtbahngleise aussehen.

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Die Stadt Köln hat unterdessen fristgerecht den Antrag auf die finale Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes für den vom Stadtrat beschlossenen Tunnel, der dem Verwaltungsvorschlag entspricht, gestellt. Das teilte ein Stadtsprecher auf Anfrage mit. Die Anmeldung musste bis spätestens zum 31. Juli dieses Jahres geschehen, um noch eine Chance auf eine Förderung aus diesem Topf zu haben. Im Landesbedarfsplan Schiene aus dem Jahr 2006 ist das Projekt bereits als „Ost-West-U-Bahn“ gemeldet worden.

Wie berichtet, hat auch der Regionalrat bereits seine Zustimmung gegeben. Als Nächstes muss die Beratung im Verkehrsausschuss des Landes NRW in Düsseldorf erfolgen. Die nächstmögliche Sitzung findet am 10. September dieses Jahres statt. 

Kölner Tunnel erreicht laut einer Berechnung sehr guten Förderwert

Der formale Förderantrag für den U-Bahn-Tunnel kann allerdings erst nach Fertigstellung der Entwurfsplanung eingereicht werden, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht existiert. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch Bund und Land besteht dabei nicht. „Die Fördermittelgeber können die Vergabe von Fördermitteln und deren Umfang nach eigenem Ermessen priorisieren, sofern die Förderfähigkeit über dem Faktor 1,0 liegt“, teilte der Stadtsprecher mit.

Die Tunnelvariante erzielte einen Wert von 1,4, während die oberirdische Lösung bei 1,3 landete. Der Vorteil von 0,1 ergibt sich daraus, dass die Stadtbahnen laut KVB-Chefin Stefanie Haaks in einem Tunnel bis zu vier Minuten schneller wären als bei der oberirdischen Lösung. Die Untersuchungen und Auswertungen eines 90-köpfigen Expertengremiums hatte ergeben, dass der Tunnel gegenüber einem oberirdischen Ausbau am Ende bei 20 von 33 Kriterien als die bessere Lösung überzeugte.