Corona in KölnErneute Maskenpflicht in Schulen möglich – Neue Regeln im Überblick

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Schulunterricht mit Maske Symbolbild

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Köln – Mit der Zahl 1078 hat Köln am Freitag einen neuen Höchstwert erreicht. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März waren noch nie so viele Menschen gleichzeitig akut und bestätigt mit dem Virus infiziert. Der Inzidenzwert ist ebenfalls auf eine Rekordhöhe von 75,6 gestiegen. Die Stadt bestätigte 204 neue Fälle, die zu jenen hohen Werten führen, sowie den 132. Todesfall.

Zuletzt soll ein 72-jähriger Mann mit Grunderkrankung, der positiv auf Covid-19 getestet wurde, gestorben sein. 111 Menschen befinden sich in stationärer Quarantäne – 32 Personen davon werden auf der Intensivstation behandelt, 19 von ihnen benötigen ein Beatmungsgerät. In Köln wurden bereits mehr als 350 000 Corona-Tests durchgeführt – davon waren bislang 6588 positiv.

Reker CoronaKrisenstab

Oberbürgermeisterin Henriette Reker bei der Pressekonferenz am Freitag

Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Freitag über die Situation gesprochen – eine Übersicht:

Sperrstunde in der Gastronomie

Restaurants, Kneipen und Bars dürfen ab diesem Samstag nur noch bis 23 Uhr öffnen. Das hatten Bund und Länder bereits am Mittwoch beschlossen, nun liegt der Stadt der Erlass des Landes vor. Oberbürgermeisterin Reker wollte ursprünglich „einen anderen Weg einschlagen“, hatte vor einer Woche betont, dass es keine Sperrstunde in der Gastronomie geben werde, sondern sie den Gastronomen eine „besondere Verantwortung“ übertragen wolle.

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„Doch wir müssen uns an die vom Land vorgegebene Regelung halten“, so Reker. Dazu gehört, dass zwischen 23 Uhr und 6 Uhr stadtweit keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden dürfen. Nicht-alkoholische Getränke sind dann bei Kiosken, Tankstellen und Supermärkten weiter erhältlich.

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Gastronom Peter Heising, der das Restaurant „Heising & Adelmann“ an der Friesenstraße betreibt, hatte bereits am Donnerstag eine Klage gegen die zuvor geltende Sperrstunde ab 1 Uhr beim Verwaltungsgericht eingereicht. Unterstützt wird er vom Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein, der die neue Regelung für „sinnlos“ und für viele Betriebe „mehr als existenzbedrohend“ hält. Empfänger der Klage war zunächst die Stadt. Doch durch den Erlass des Landes ist sie nicht mehr verantwortlich. Ob es eine weitere Klage gegen das Land geben wird, ist bisher nicht bekannt.

Veranstaltungen

Die neue Obergrenze für Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Sportevents liegt bei 100 Zuschauern. Es wird nicht mehr zwischen Drinnen und Draußen unterschieden. Reker kritisierte die weiteren Einschränkungen für Kultureinrichtungen und die Lanxess-Arena durch das Land – ebenso die zuvor beschlossene Regel, der zufolge die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt werden muss. „Uns sind bisher keine Ausbrüche in diesem Bereich bekannt und viele Veranstalter verfügen über ein erstklassiges Hygienekonzept“, so die OB.

Daher wünsche sie sich, solche Entscheidungen auf kommunaler Ebene treffen zu können. Sie habe dafür beim Land geworben. Bisher lässt es lediglich die Möglichkeit, Sondergenehmigungen für Veranstaltungen bis 250 Zuschauer drinnen und 500 Zuschauer draußen zu erteilen, wenn die Veranstalter ein besonderes Hygienekonzept vorlegen und die Größe des Veranstaltungsortes es zulässt. Mit Blick auf die neuen Regelungen hat die Lanxess-Arena einen Brief an die verantwortlichen Landesminister verfasst. So wollen sie auf die „katastrophale Lage“ der Spielstätten aufmerksam machen, die bisher in keinem Förderprogramm bedacht werden.

Kitas und Schulen

Zurzeit werde überprüft, ob nach den Herbstferien die Maskenpflicht während des Unterrichts wieder eingeführt werden kann, so Johannes Nießen, Leiter des Gesundheitsamtes. Das finde in Absprache mit dem Land statt. Laut Gesundheitsamt haben sich lediglich vier Prozent der aktuell Infizierten in Kitas und Schulen angesteckt. Betroffen sind etwa 104 Schülerinnen und Schüler aus 67 Schulen. Das ist ein vergleichsweise geringer Anteil mit Blick auf die mehr als 152 000 Schülerinnen und Schüler. Die Zahlen könnten nach den Ferien steigen. Dem müsse man vorbeugen, so Nießen.

Infektionsquellen

In mehr als 40 Prozent der Fälle könne das Gesundheitsamt nicht rückverfolgen, wo sich eine Person angesteckt hat. Das liege laut Nießen daran, dass einige Personen schlichtweg nicht wüssten, wo sie sich infiziert haben. Andere würden hingegen keine wahrheitsgemäßen Angaben über den Grund ihrer Infektion machen. „Was Schlimmeres kann ich mir gar nicht vorstellen“, so Reker. Schließlich gehe es darum, die Infektionsketten möglichst früh zu durchbrechen. Sozialkontakte machen mit 38 Prozent den Großteil der Infektionsquellen aus. Weitere Ansteckungsgründe sind Reisen (sechs Prozent) und Arbeitskontakte (sieben Prozent).

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Kontaktbeschränkung

Die Kontaktbeschränkung in der eigenen Wohnung, in der nur noch maximal zehn Personen zusammenkommen sollen, sei laut Reker eine dringende Empfehlung. Aus gesetzlichen Gründen könne das nicht kontrolliert werden. Anders sieht es hingegen draußen aus. Dort dürfen sich weiterhin nur maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen.

Kontrollen

Die Polizei und das Ordnungsamt sollen künftig Unterstützung von der Bund- und Landespolizei bekommen. „Wir wollen nicht jede Person in Köln zu jedem Zeitpunkt kontrollieren“, sagt Reker. Dennoch sollen an den Feier-Schwerpunkten vermehrt Kontrollen stattfinden.

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