Corona in KölnViele Infektionen nach Privatfeiern – Beliebtes Restaurant schließt

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Auf der Hohe Straße herrscht wegen der Corona-Pandemie Maskenpflicht. (Archivfoto)

  • Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen. Seit Samstag wird Köln als Risikogebiet eingestuft.
  • NRW-Ministerpräsident Laschet möchte daher die Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants einschränken. Darauf hat das erste Restaurant in der Südstadt nun reagiert und vorläufig geschlossen.
  • Wie sich die Menschen größtenteils mit dem Virus infizieren und wie die verschärften Maßnahmen in der Stadt angenommen werden, lesen Sie hier.

Köln – Die Infektionen mit dem Coronavirus nehmen weiter zu. Köln liegt mit einem aktuellen Inzidenzwert von 66,3 deutlich über der Grenze von 50 – und wird daher als Risikogebiet eingestuft. Zwar ist die Anzahl der Personen, die derzeit akut und bestätigt mit dem Coronavirus infiziert sind, seit Sonntag von 792 auf 737 gesunken. Doch das Gesundheitsamt hat am Montag auch 111 neue Corona-Fälle gemeldet.

Dafür seien jedoch nur noch im geringen Maße die Reiserückkehrer verantwortlich, der Anteil nimmt laut Stadt ab. Auch Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereine würden bei den Infektionsketten lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Zuletzt hatte es in 48 verschiedenen Schulen 70 Infizierte gegeben – mit Blick auf die insgesamt mehr als 152.000 Schülerinnen und Schüler in der Stadt eine vergleichsweise kleine Anzahl.

Viele Neuinfektionen nach Privatfeiern

Der Großteil der Neuinfektionen sei vielmehr auf Sozialkontakte wie etwa innerhalb der Familie oder bei privaten Feiern zurückzuführen, sagte eine Stadtsprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Daher sind zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet, erforderlich und angemessen sind, das lokale Infektionsgeschehen einzugrenzen“, heißt es im Amtsblatt der Stadt. Dazu gehören etwa neue Einschränkungen bei privaten Feiern, die nur noch mit maximal 25 Personen und mit einer Anmeldepflicht beim Ordnungsamt stattfinden dürfen sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie.

Alles zum Thema Armin Laschet

Dabei hatte Oberbürgermeisterin Henriette Reker erst vergangenen Freitag betont, dass es letztere in Köln nicht geben soll. „Nur weil es bei einigen wenigen zu Regelverstößen kommt, wollen wir nicht alle anderen bestrafen“, sagte sie. Doch das gehört nun der Vergangenheit an. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet teilte bei einer Pressekonferenz am Sonntag mit, dass die Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants, sollte jener Grenzwert überschritten werden, ab sofort landesweit eingeschränkt werden. Dem kann sich auch Köln nicht widersetzen.

„Brasserie aller Kolör“ in der Südstadt vorläufig geschlossen

Daher hat Gastronom Daniel Rabe bereits am Montag gehandelt und die „Brasserie aller Kolör“ in der Südstadt vorläufig geschlossen – auch wenn der Schritt schmerze. „Aber es hilft nichts, wir brauchen uns da nichts mehr schönzurechnen“, schreibt er auf der offiziellen Facebook-Seite des Restaurants.

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Armin Laschet habe mit seiner Ankündigung „nichts Genaues gesagt“, doch Rabe sei klar, dass er den „mutigen Weg unserer Oberbürgermeisterin kassiert hat und wir in Zukunft nicht einmal mehr bis Mitternacht geöffnet haben dürfen“. Das sei kein Krisenmanagement vom Land NRW, sondern eine Bankrotterklärung. Dennoch sei Köln an die Vorgaben des Landes gebunden, so eine Sprecherin der Stadt. Wie genau die Einschränkungen für die Gastronomie aussehen werden, stehe bislang aber noch fest.

Sicher ist nur, dass wegen der verstärkten Kontaktbeschränkung nur noch fünf statt wie bisher zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen dürfen. Diese Regel gilt auch für Treffen in der Öffentlichkeit – etwa in Parks oder auf Plätzen.

Ordnungsamt muss immer wieder Plätze räumen

Aus diesem Grund musste das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei in den vergangenen Wochen immer wieder verschiedene Orte räumen – etwa das Mäuerchen am Stadtgarten, den Rheinboulevard und den Brüsseler Platz, für den nach wie vor ein Verweilverbot gilt. Vor allem an den Wochenenden versammelten sich dort mehrere Personengruppen gleichzeitig, wodurch der notwendige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden konnte.

Das Alkoholkonsumverbot, das nun täglich zwischen 22 und 6 Uhr gilt, soll dabei helfen, solche Ansammlungen im Freien zu reduzieren. Ebenso das Verbot, an jenen Feier-Hotspots – wie etwa in der Altstadt, den Kölner Ringen und dem Zülpicher Viertel – zwischen Freitag, 20 Uhr, und Montag, 6 Uhr, Alkohol zu verkaufen. Das scheint zu funktionieren. Das Ordnungsamt zieht für vergangenes Wochenende eine positive Bilanz. Insgesamt sprachen die Beamten am Samstag und am Sonntag 91 Personen, die Alkohol im öffentlichen Raum tranken, an. „Überwiegend trafen die Mitarbeitenden auf Verständnis für die neuen Regeln“, so ein Sprecher.

Vermehrt Verstöße gegen die Mundschutzpflicht

Deutlich höher war hingegen die Anzahl der Verstöße gegen die Mundschutzpflicht. Die bisherige Regelung, in Supermärkten und Geschäften sowie in Bahnen, Bussen und an Haltestellen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen zu müssen, wurde ausgeweitet. Seit Samstag gilt diese auch an allen Orten im Freien, an denen sich viele Menschen begegnen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – etwa in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen (siehe Grafik).

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Wobei Radfahrer, Kinder bis zum Schuleintritt, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, und Sporttreibende von dieser Regelung ausgeschlossen. Bei Letzteren wirkt das widersprüchlich, wenn man bedenkt, dass man beispielsweise beim Joggen deutlich mehr Aerosole verteilt als bei einem Spaziergang. Daher hofft die Stadt darauf, dass alle Sporttreibenden „mit gegenseitiger Rücksichtnahme das Infektionsrisiko so gering wie möglich halten“ und stark frequentierte Bereiche, in denen kein Abstand gehalten werden kann, vermeiden.

Menschen auf neue Regelungen aufmerksam machen

Mitarbeitern des Ordnungsamts mussten am Wochenende insgesamt 6000 Personen darauf hinweisen, eine Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen beziehungsweise diese richtig zu tragen. Hinzu kommen 19 Verstöße in einer Gastronomie, in der Gäste ihren Mundschutz abseits ihres Platzes nicht tragen wollten sowie 15 Personen mit fehlender Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr.

Nicht alle Betroffenen mussten dafür ein Bußgeld zahlen. Vielmehr ging es laut der Stadt am Wochenende darum, die Menschen auf die neuen Regelungen aufmerksam zu machen. „Wer der Aufforderung des Ordnungsdienstes dann nachkommt, handelt nicht ordnungswidrig“, so der Sprecher des Ordnungsamtes. Lediglich 44 Personen mussten ein Verwarngeld von je 50 Euro zahlen.

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