Muezzinruf in KölnDas ist das Fazit nach fünf Monaten

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Das Bild zeigt die Kölner Zentralmoschee von außen.

In der Ehrenfelder Zentralmoschee ruft seit dem 14. Oktober der Muezzin freitags öffentlich zum Gebet, und zwar im Gebetssaal.

Bundesweit beachtet wurde der erste Muezzinruf in Köln am 14. Oktober, es gab auch Proteste – die Entwicklung danach überrascht.

Gut fünf Monate nach dem ersten öffentlichen Ruf des Muezzin zum Freitagsgebet in Köln haben keine weiteren Gemeinden die Erlaubnis für den bis zu fünfminütigen Ruf beantragt. Das teilte ein Sprecher der Stadt Köln am Dienstag mit.

Unter einem großen Medienauflauf und mit vielen Besuchern hatte am 14. Oktober erstmals in Köln ein Muezzin zum Freitagsgebet gerufen. Kritiker bemängelten, dass die Premiere an der Ehrenfelder Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) stattfand. Die Ditib untersteht der Kontrolle und Aufsicht des staatlichen Präsidiums für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet), die wiederum dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan untersteht.

Laut einer Ditib-Sprecherin gab es nach der Premiere keine Beschwerden von der Nachbarschaft und auch keine wütenden Protest-Mails. Der Ruf wird über zwei kleine Lautsprecher nach außen übertragen, darf aber nicht lauter als 60 Dezibel sein. Der Stadtsprecher teilte mit: „Im Moment liegen der Stadt Köln keine Beschwerden seitens Anwohnern oder Bürgern vor. Die Moscheegemeinde erfüllt alle von der Stadt Köln auferlegten Bedingungen wie die Einhaltung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm.“

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Stadt kündigt Analyse des Projekts an

Die Stadt Köln hatte das zweijährige Pilotprojekt im Oktober 2021 begonnen, danach will sie analysieren, was gut und was schlecht gelaufen ist. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte damals gesagt: „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“ Je nach Stand der Sonne ruft der Muezzin in der Moschee einmal pro Woche freitags zwischen 12 und 15 Uhr für fünf Minuten zum Gebet. Die Gemeinden müssen aber Auflagen erfüllen, unter anderem sollen sie ein Schallgutachten vorlegen.

Der Sprecher der Stadt Köln teilte zum zweijährigen Pilotprojekt mit: „Eine Evaluierung und eine damit einhergehende etwaige Neubewertung des Projektes steht erst nach diesem Zeitraum an.“

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