Verkehr in KölnWas Sie zur Abschaffung der Radweg-Pflicht in Köln wissen müssen

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Symbolbild

Köln – Ab auf die Straße. Die Stadt Köln will nach dem Willen nahezu aller Ratsfraktionen für Fahrradfahrer möglichst viele Straßen freigeben und sie nur noch in Ausnahmefällen dazu zwingen, einen Radweg zu benutzen.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Benutzungspflicht.

Besteht eine Pflicht für Radfahrer, einen vorhandenen Radweg auch immer zu nutzen?

Nein. Nicht immer. Seit 1997 schreibt die Straßenverkehrsordnung das nur für Radwege vor, die durch entsprechende blaue Verkehrszeichen mit weißem Fahrrad gekennzeichnet sind. Nur weil parallel zur Fahrbahn ein Radweg verläuft, müssen Radfahrer ihn nicht nutzen. Grundsätzlich hat der Radler die Wahlfreiheit und darf auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Gehweg bleibt tabu. Radfahrer dürfen immer zu zweit nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Gibt es Mindeststandards für den Pflicht-Radweg?

Ja. Er muss mindestens 1,50 Meter breit und die Wegeführung möglichst gerade sein. Auch an die Beschaffenheit werden hohe Anforderungen gestellt. So muss die Oberfläche einen möglichst geringen Rollwiderstand und eine hohe Griffigkeit bei Nässe garantieren. Das kann im Einzelfall so kompliziert sein, dass die Stadt Mainz im Juni 2011 eigens einen 62 Seiten starken „Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht“ vorgelegt hat.

Wie müssen Radfahrer sich verhalten, wenn der benutzungspflichtige Radweg in einem schlechten Zustand ist?

Pflicht-Radwege, die offensichtlich nicht befahrbar sind, müssen auch nicht genutzt werden. Etwa dann, wenn der Weg im Winter vereist oder nicht geräumt ist, der Belag Schlaglöcher oder Aufbrüche beispielsweise von Baumwurzeln aufweist, parkende Autos oder Baustellen im Weg sind oder andere Umstände es unzumutbar machen, den Weg zu nutzen. Dabei kommt es auf den Einzelfall an.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt: Wer über die Benutzungspflicht entscheidet und welche Regeln für Radler auf der Straße gelten.

Sind Rennradfahrer von der Benutzungspflicht befreit?

Nein. Dass Rennradfahrer, Mitglieder von Radsportvereinen oder Gruppen sich in diesem Punkt nicht an die Straßenverkehrsordnung halten müssen, wird immer wieder behauptet, ist aber falsch.

Wer entscheidet über die Benutzungspflicht?

Die Städte und Gemeinden. Allerdings sind ihnen durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2010 enge Grenzen gesetzt. Die Benutzungspflicht darf nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten muss eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, urteilten die Richter. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) kritisiert, dass viele Städte sich auch fünf Jahre nach dem Urteil immer noch nicht am Ausnahme-Tatbestand orientieren, sondern fleißig die Benutzungspflicht aus Sicherheitsgründen anordnen.

Welche Regeln gelten für das Radeln auf der Fahrbahn?

Es gilt wie sonst auch üblich das Rechtsfahr-Gebot. Radfahrer müssen also rechts am Fahrbahnrand fahren.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt: Wie nah am Fahrbahnrad Radler fahren müssen und was der ADAC zu den Plänen der Kölner Politik sagt.

Aber wie weit rechts ist das? Durch den Rinnstein? Oder nahe an parkenden Autos vorbei?

Besser nicht. Etwa eine Autotürbreite Abstand (mehr als ein Meter) kann bei parkenden Autos angemessen sein, sonst etwas weniger (80 Zentimeter). Gemeint ist dabei immer der Abstand vom Lenker-Ende.

Welche Bedeutung hat der Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn?

Der Schutzstreifen ist als Teil der Fahrbahn mit einer unterbrochenen Linie abgeteilt, mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet und für Radfahrer bestimmt. Er darf nur bei Bedarf von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden, wenn etwa die Fahrbahn für die Begegnung von zwei Lkw nicht ausreicht. Radfahrer dürfen dann aber nicht gefährdet werden. Parken ist auf Schutzstreifen verboten.

Wie sieht der ADAC die Kölner Pläne?

Der ADAC fürchtet, dass die Stadt damit ein falsches Signal aussendet. Es gebe viele Hauptverkehrsstraßen, die sich nicht für die Freigabe eignen, sagt ADAC-Sprecher Roman Suthold. Sollten im Zuge der Freigabe gar noch Fahrspuren aufgegeben oder generell Tempo 30 eingeführt werden, „wird das unser Straßennetz nicht verkraften können“. Die Stadt Köln bemühe sich seit langem, den Großteil des Verkehrs auf Hauptverkehrsachsen zu konzentrieren und die Viertel verkehrsfrei zu halten. Deshalb dürfe deren Leistungsfähigkeit nicht weiter eingeschränkt werden.

Grüner Pfeil beim Rechtsabbiegen ausschließlich für Radler? Was sagt der ADAC dazu?

Den Vorstoß, Radfahrern das Rechtsabbiegen auch bei Rotlicht zu erlauben, wie das derzeit bei einem Test in Basel erprobt wird, hält der ADAC angesichts der hohen Unfallzahlen mit Radfahrern in Köln für falsch. Dazu seien die Verkehrslagen an den großen Kreuzungen häufig zu unübersichtlich.