Beim Prozessauftakt im Landgericht äußerte sich der Angeklagte ausführlich zu den Vorwürfen.
Nach Streit um bezahlte ReiseBuchhalter soll Ex-Partnerin in Köln vergewaltigt haben

Der Fall wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.
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Ein Bilanzbuchhalter aus Köln muss sich seit Donnerstag wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Der 54-Jährige soll seine Ex-Partnerin in deren Wohnung in der Innenstadt bedroht, geschlagen und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Beim Prozessauftakt in Saal 2 des Justizgebäudes stritt der Mann den Hauptvorwurf jedoch ab.
Köln: Gespräch in der Wohnung eskalierte
Fünf Wochen vor der Tat habe die Geschädigte sich von dem Angeklagten getrennt, sagte die Staatsanwältin. Am Tattag habe er die Frau aufgesucht, um mit ihr über eine noch gemeinsam gebuchte Reise zu sprechen. Bei einer Diskussion am Esstisch sei dann aber ein heftiger Streit entstanden. Nach einer vulgären Beleidigung habe der Mann die Ex-Partnerin körperlich angegriffen.
Der Angeklagte habe die Geschädigte auf die Couch im Wohnzimmer gedrängt, sich auf sie gelegt und sie gewürgt. „Ich bringe dich um“, habe er zweimal geäußert. „Er ließ sich kurzzeitig beruhigen“, sagte die Staatsanwältin. Dann habe der Mann im Schlafzimmerschrank nachgeschaut, ob sich dort noch Kleidung von ihm oder gar einem neuen Partner seiner ehemaligen Lebensgefährtin befände.
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Köln: Buchhalter soll Ex-Partnerin vergewaltigt haben
Im Schlafzimmer habe der Angeklagte die Frau schließlich vergewaltigt. Vergeblich habe das Opfer versucht den Mann abzuwehren, sie habe nach ihm geschlagen und getreten. Nach dem erzwungenen Sex habe er gesagt: „Das hat mir gefehlt.“ Man könne doch noch einmal von vorne anfangen, habe er ergänzt und dann die Wohnung verlassen. Die Frau erstattete später Anzeige.
In einer von Verteidigerin Arabella Pooth vorgetragenen Erklärung äußerte der Angeklagte, die Geschädigte auf der Arbeit kennengelernt zu haben. Die Kollegen hätten ihn gewarnt, sich auf die Frau einzulassen. Sie sei eine sehr schwierige Person. Pikiert zeigte sich der Beschuldigte etwa davon, dass seine Ex-Partnerin angeblich mehrfach Kopierpapier beim Arbeitgeber habe mitgehen lassen.
Köln: Angeklagter streitet den Hauptvorwurf ab
Als durchweg verlogene Person bezeichnete der Angeklagte seine Ex-Partnerin, er habe das erst später realisiert. Der 54-Jährige beteuerte, dass er es gewesen sei, der die Beziehung beendet habe. Am Tattag habe er über die Reise sprechen wollen, die sie nicht storniert habe. Sie habe ihn provoziert, woraufhin er ausgerastet sei, sie beschimpft und auch am Hals und Körper gepackt habe.
„Ich habe mich direkt entschuldigt“, sagte der Angeklagte. Danach sei es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen – der Vorwurf der Vergewaltigung wurde damit klar bestritten. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollte danach die Geschädigte aussagen. Die Mandantin sei traumatisiert, sagte deren Anwältin. Eine beantragte Vernehmung ohne Anwesenheit des Angeklagten lehnte der Richter jedoch ab. Der Prozess wird fortgesetzt.