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Fahrlässige TötungHerzinfarkt bei Patientin übersehen – Kölner Hausarzt auf der Anklagebank

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Der Kölner Hausarzt musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Der Kölner Hausarzt musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Der Mediziner äußerte sich beim Prozess vor dem Kölner Amtsgericht.

Eine 68-jährige Kölnerin starb nach einem Besuch in ihrer Hausarztpraxis an einem nicht erkannten Herzinfarkt – jetzt wurde der behandelnde Mediziner vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der erfahrene Facharzt für Kardiologie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin erhielt zehn Monate Haft auf Bewährung. Beim Prozess hatte er seinen Behandlungsfehler reuig eingeräumt.

Köln: Patientin suchte Hausarztpraxis mit diversen Symptomen auf

Die tragischen Ereignisse spielten sich im Oktober 2023 ab. Die Patientin, die unter anderem an Diabetes, Bluthochdruck, einer Schilddrüsenüberfunktion sowie erhöhtem Cholesterin litt und als starke Raucherin als Hochrisikopatientin galt, suchte mit ihrer Tochter die Praxis in Köln auf. Sie klagte über Schweißausbrüche, Schwindel, mehrfaches Erbrechen und Schmerzen im linken Schulterbereich.

Trotz der alarmierenden Symptome – die laut Staatsanwältin auch für Laien als Anzeichen eines möglichen Herzinfarkts gelten dürften – veranlasste der Arzt keine weiteren Untersuchungen, wie etwa ein EKG oder einen Troponin-Schnelltest, und verwies die Patientin nicht in die Klinik. Stattdessen vermutete er einen eingeklemmten Nerv und verabreichte ein Schmerzmittel.

Köln: 68-Jährige stirbt nach Zusammenbruch

Nur wenige Stunden später brach die Patientin zu Hause zusammen. Der alarmierte Notarzt konnte nach erfolglosen Reanimationsversuchen nur noch den Tod feststellen. Die Obduktion ergab, dass die Frau an einer Herzbeutel-Tamponade infolge eines frischen Herzinfarkts verstorben war – was laut Gutachten bei rechtzeitiger Klinikbehandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte überlebt werden können.

Vor Gericht zeigte sich der Mediziner, der die Praxis erst kurz zuvor übernommen hatte, tief erschüttert. Sein Anwalt Oliver B. Gaertner sprach von einem „Augenblicksversagen“ und verglich die Situation mit einem tödlichen Verkehrsunfall. Die Patientin sei in der Vergangenheit bereits wegen Schulterproblemen behandelt worden. Trotz seiner Fachkenntnis habe der Hausarzt nicht an einen Herzinfarkt gedacht.

Köln: Amtsgericht verhängt Haftstrafe auf Bewährung

Laut Anklage hatte die Tochter der Verstorbenen sogar noch nachgefragt, ob es sich um einen Herzinfarkt handeln könnte. Das will der Arzt aber nicht mitbekommen haben. „Die Tochter hat sehr viele Fragen gestellt, dazu noch auf Kölsch, was meinen Mandanten in der Situation vielleicht auch etwas abgelenkt hat“, erklärte Verteidiger Gaertner. Dennoch hätte ihm das nicht passieren dürfen.

Die Staatsanwaltschaft forderte 12 Monate Haft auf Bewährung und betonte, dass gerade bei einem Kardiologen alle Alarmglocken hätten schrillen müssen. Die Verteidigung plädierte auf neun Monate. Das Gericht entschied schließlich auf zehn Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Strafmaß, bei dem der Arzt seine Approbation womöglich behalten kann – ob Maßnahmen folgen, liegt bei der zuständigen Ärztekammer. Als Bewährungsauflage muss der Mann je 3000 Euro an den Bundesverband herzkranker Kinder und die Deutsche Herzstiftung zahlen.