Der Kölner Musiker Peter Brings erschien als Zeuge im Amtsgericht. Er hatte geholfen, einen Mann zu überführen, der eine Joggerin sexuell belästigt hatte.
Als Zeuge im Kölner GerichtPeter Brings überführt Täter nach sexueller Belästigung

Peter Brings wurde als Zeuge ins Kölner Amtsgericht geladen.
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Prominente Unterstützung bekam eine 40-jährige Joggerin im Blücherpark, die von einem Mann sexuell belästigt wurde. Der Kölner Sänger Peter Brings wurde Zeuge des Vorfalls und half mit, den Täter zu überführen. Zum Prozess vor dem Kölner Amtsgericht war Brings als Zeuge geladen.
Kölner Möbelpacker wegen sexueller Belästigung vor Gericht
Auf der Anklagebank saß ein 27-jähriger Möbelpacker, der sich vergangenen März am Trimm-Dich-Pfad des Parks aufgehalten hatte. „Er stand mitten auf dem Weg“, beschrieb die Joggerin im Zeugenstand. Laut Anklage schlug der Mann der 40-Jährigen unvermittelt aufs Gesäß.
Das Opfer wollte den Vorfall zunächst auf sich beruhen lassen und weiter laufen, der Täter habe sie dann aber am Arm gefasst. „Geiler Arsch“ habe er laut Zeugin geäußert und abermals versucht, die Frau zu begrapschen. Dazu sei es aufgrund ihrer Gegenwehr aber nicht mehr gekommen.
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Kölner Sänger Peter Brings musste nicht als Zeuge aussagen
Ebenfalls als Jogger war Peter Brings im Park unterwegs, die Frau bat diesen um Hilfe. Der Sänger konnte mit seinem Handy ein Foto von dem flüchtenden Grapscher machen, das Teil der Gerichtsakte wurde, und der Polizei dienlich war, den Mann letztlich zu überführen.
Aussagen musste Brings in Saal 15 des Amtsgerichts nicht. Der Angeklagte hatte den Vorwurf eingeräumt. Er habe bis in die frühen Morgenstunden Alkohol und Marihuana konsumiert, sei dann irgendwann im Park erwacht. Der Richter benötigte Brings‘ Angaben dann nicht mehr.
Kölner Richter verhängt sechs Monate Haft auf Bewährung
Das Opfer hatte von monatelanger Angst berichtet, sie wollte zunächst nicht mehr alleine Joggen gehen. Auch diese Tatfolgen führten zu einer Strafforderung der Staatsanwaltschaft von sechs Monaten Gefängnis. Als Auflage sollte der Mann ein Monatsgehalt von 1350 Euro bezahlen.
Kurioserweise forderte der Verteidiger trotz Geständnisses zunächst einen Freispruch. Davon wich er aber wieder im Plädoyer ab und schlug vor, sein Mandant solle neben der sechsmonatigen Bewährungsstrafe zu einer Alkoholtherapie verpflichtet werden. Dem folgte der Richter.