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Dank „Stärkungspakt NRW“Stadt Köln will Eltern im Dezember Beiträge erlassen

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Kinder spielen auf dem Spielplatz (Symbolbild)

Kinder spielen auf dem Spielplatz (Symbolbild)

Die betroffenen Kölner Eltern werden im November über den Erlass informiert. Grundlage der Entlastung sind die Einkommensstufen.

Die Stadt Köln plant, Familien mit geringerem Einkommen im Dezember 2023 zu entlasten. Es sollen die Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung, für Kindertageseinrichtungen und für offene Ganztagsschulen im Dezember erlassen werden. Wie die Stadt mitteilte, werden Eltern in den Einkommensstufen zwei bis vier vollständig von diesen Beiträgen befreit, während für Eltern in der Stufe fünf eine Halbierung vorgesehen ist. Familien in der niedrigsten Einkommensstufe eins sind bereits beitragsfrei. Diese geplante Entlastung wird durch den „Stärkungspakt NRW“ ermöglicht.

Der Pakt wurde als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und den damit steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel verabschiedet. Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, 150 Millionen Euro an Mitteln für das Jahr 2023 zur Verfügung, um vor allem einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Kommunen können mit den Geldern unter anderem individuelle Einzelfallhilfen und die soziale Infrastruktur fördern.

Betroffene Eltern in Köln werden im November informiert

Robert Voigtsberger, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln, äußerte sich positiv über die Initiative: „Ich freue mich, dass wir die Möglichkeit haben, Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung mit geringerem Einkommen in diesen für alle herausfordernden Zeiten finanziell etwas zu entlasten.“ Die Einkommensstufen beruhen auf den Jahres-Bruttobeträgen eines Haushalts. Es gelten folgende Grenzbeträge für die unterschiedlichen Stufen:

  1. Beitragsstufe eins: 12.271 Euro (beitragsfrei)
  2. Beitragsstufe zwei: 24.542 Euro
  3. Beitragsstufe drei: 36.813 Euro
  4. Beitragsstufe vier: 49.084 Euro
  5. Beitragsstufe fünf: 61.355 Euro (Erlassung zur Hälfte)

Die betroffenen Eltern werden im November über den Erlass informiert. Bei Familien, die eine Einzugsermächtigung haben, wird der Dezemberbeitrag nicht abgebucht. Bei bestehendem Dauerauftrag sollten die Familien diesen ändern oder pausieren.

Das Vorhaben wurde vom Jugendhilfeausschuss bereits gebilligt. Eine finale Entscheidung soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 treffen.