Kölner FallHobby-Ermittler überführt Pädophile – und wird selbst bestraft

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Der Kölner überführte als Hobby-Ermittler pädophile Straftäter (Symbolbild).

Köln – Ehrenwerte Motive gab ein arbeitsloser Lagerist beim Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht dafür an, warum er sich in einer Chat-Gruppe unter Pädophile gemischt hatte. Der 33-Jährige hatte sich offenbar als Hobby-Ermittler versucht, ihm zugesandte Bilder und Videos mit Darstellungen von Kindesmissbrauch als Beweis gesichert und die Polizei alarmiert. Das erwies sich als Bumerang.

Köln: Mitglied in einschlägiger Chat-Gruppe

„Klein, aber fein“, so lautete der Titel der Chat-Gruppe eines Messenger-Dienstes, in der sich der Angeklagte getummelt hatte. „Er beabsichtigte, die übrigen Chat-Teilnehmer pädosexueller Straftaten zu überführen“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Dazu sei der Mann nicht befugt gewesen, sodass er sich wegen des Besitzes von Kinderpornographie verantworten musste.

Mit einem USB-Stick voller Beweise gegen mutmaßliche Kinderschänder im Gepäck hatte der 33-Jährige im August auf einer Polizeiwache Anzeige erstattet. Doch die Beamten eröffneten auch direkt ein Strafverfahren gegen den Melder, zudem wurde das Handy konfisziert. 302 Fotos und 103 Videos, die teils schwersten Missbrauch von Kindern zeigten, lagerten beim Angeklagten.

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Gesetz um Besitz von Kinderpornographie verschärft 

Dass sich der Mann direkt vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karlheinz Seidel verantworten musste, ist auch der Verschärfung des Sexualstrafrechts im vergangenen Juli geschuldet. Der Besitz von Kinderpornographie wird seither als Verbrechen ausgewiesen. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Gefängnis, Ausnahmen gibt es nur für hauptamtliche Ermittler. 

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Den Anklagevorwurf räumte der Beschuldigte beim Prozess sofort unumwunden ein. Er sei beseelt davon gewesen, den pädophilen Sumpf zu säubern, sagte Verteidigerin Monika Troll über das Motiv ihres Mandanten. Konkreter Antrieb sei es gewesen, dass dessen Mutter und eine weitere ihm nahestehende in der Vergangenheit Opfer von sexualisierter Gewalt geworden seien. 

Kölner Richter belässt es bei der Mindeststrafe

Laut Anwältin habe der Mandant durch sein eigenmächtiges Handeln selbst psychische Probleme bekommen. Die „verdeckten Ermittlungen“ in dem grundsätzlich anonymen Messenger-Dienst hätten aber durchaus auch zu Erfolgen geführt. Die Verteidigerin brachte vor, dass der Mandant bereits in verschiedenen Verfahren um Kinderpornographie als Zeuge geladen worden sei. 

Am Ende beließen es Richter Seidel und seine Schöffen bei besagter Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Die Staatsanwältin hatte sogar 16 Monate Gefängnis gefordert. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft akzeptierten die Entscheidung. Das Urteil wurde somit direkt nach der Hauptverhandlung rechtskräftig.

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