VerwaltungsgerichtArmenier-Mahnmal kann abgebaut werden – Stadt Köln äußert sich nicht

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Eine Demonstrantin steht vor einer Erinnerungsstele an den Völkermord an Armeniern im Osmanischen Reich.

Demonstrantin vor Gedenkstele: Das Gezerre um ein Armenier-Mahnmal geht weiter

Das Mahnmal zur Erinnerung an den Armenier-Genozid an der Kölner Hohenzollernbrücke könnte bald abgebaut werden.

Das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“, das derzeit an der Hohenzollernbrücke in einer Sichtachse mit dem Reiterdenkmal an den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich erinnert, könnte nach einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts am Montag wieder geräumt werden. Ob das geschieht oder ob die Stadt Köln die Skulptur bis auf Weiteres toleriert, bleibt vorläufig offen: Die Verwaltung wolle „das weitere Vorgehen zunächst intern abstimmen“, sagte eine Stadtsprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Montag. Eine weitere Auskunft sei momentan nicht möglich.

Demokratische Fraktionen im Kölner Stadtrat sind für ein Mahnmal 

In einem Änderungsantrag eines satirischen Antrags von „Die Fraktion“ hatten Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, FDP und Volt sich dafür ausgesprochen, dass „der Rat die temporäre Aufstellung des Mahnmals akzeptiert“. Auch Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte dem Antrag, der den Passus enthielt, dass der Rat „die Wichtigkeit und Dringlichkeit des von der Initiative 'Völkermord Erinnern' vorgebrachten Anliegens und die besondere historische Verantwortung Deutschlands anerkennt“, zugestimmt. Reker hatte sich vorab gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ grundsätzlich für ein solches Mahnmal positioniert.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Vereins Recherche International, das Mahnmal zunächst ein weiteres Jahr aufstellen zu dürfen und der Stadt zu verbieten, es abzubauen, als teilweise unzulässig und unbegründet abgelehnt. Das mache „die aktuell bestehende Abbauverpflichtung folgerichtig“, heißt es.

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Den Antrag der Initiative, dass die Gedenkstele für weitere drei Jahre oder bis zu einer politischen Entscheidung über Ort und Art des Völkermord-Erinnerns stehen bleiben darf, verwies das Gericht zurück an die Stadt Köln. Dies werde die Stadt entscheiden und diese Entscheidung begründen müssen, hieß es.

Ilias Uyar, Kölner Armenier, der sich seit vielen Jahren für ein Mahnmal in der Kölner Innenstadt engagiert, hofft, dass die Erinnerungsstele bis zu einer endgültigen Entscheidung über einen Standort stehenbleibt. „Alle demokratischen Parteien und die Oberbürgermeisterin haben sich dafür ausgesprochen, die Aufstellung zu akzeptieren, der Beschluss des Gerichts bedeutet nicht, dass das Mahnmal abgebaut werden muss.“

Gegner des Mahnmals wie die „Initiativ Türk“, unter der sich 58 türkische Vereine zusammengeschlossen haben, werden das anders sehen – das Gezerre um das Armenier-Mahnmal wird weitergehen.

Gegen den Beschluss zur Aufstellung des Mahnmals kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden.

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