Bereits im Juli hatten sich Düsseldorf und Köln für ein komplettes Badeverbot im Rhein ausgesprochen.
Land gibt grünes LichtDüsseldorf bereitet Badeverbot im Rhein vor – Köln hängt sich dran

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Achtung Lebensgefahr“ weist am Rhein in Rodenkirchen auf die Gefahren beim Schwimmen hin.
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Sowohl in Düsseldorf als auch in Köln soll es ein komplettes Badeverbot geben. Beide Städte hatten sich bereits Anfang Juli dafür ausgesprochen, allerdings war unklar, welche Behörde ein solches Verbot überhaupt verhängen könne. Dies hat jetzt das NRW-Innenministerium geregelt. So stehe das Bundesrecht einem kommunalen Badeverbot nicht entgegen, heißt es aus der Landeshauptstadt. Düsseldorf bereitet nun ein Verbot vor, Köln prüft die Übertragbarkeit. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ab wann soll das generelle Badeverbot gelten?
Das ist bislang noch nicht bekannt. Düsseldorf hat erst vor kurzem damit begonnen, eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten. Köln steht im Austausch mit der Landeshauptstadt, wie eine Stadtsprecherin am Mittwochnachmittag auf Anfrage mitteilte. Man prüfe „eine Übertragbarkeit auf das Kölner Stadtgebiet.“ Auch die Stadt Neuss will ein komplettes Badeverbot im Rhein verhängen. Damit werde die Initiative der Nachbarstadt Düsseldorf unterstützt. Man setze sich für ein einheitliches Vorgehen entlang des Rheinverlaufs ein, teilte die Stadt mit.
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In welchem Ausmaß Düsseldorf und Köln Kontrollen durchführen wollen und können, ist noch nicht bekannt. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, setzt sich jedenfalls für ein empfindliches Bußgeld ein. Die Strafe für unerlaubtes Baden müsse eine spürbare und nachhaltige Wirkung zeigen. Einzelheiten würden derzeit noch abgestimmt.

In den Sommermonaten kommt es wiederholt zu Großeinsätzen, wenn Schwimmer die Gefahren des Rheins unterschätzen.
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Was ist der Auslöser für die geplante Verordnung?
Sowohl in Düsseldorf als auch in Köln hatte es in den vergangenen Monaten mehrere tödliche Badeunfälle gegeben. So hatten am Maifeiertag zwei Männer in der Altstadt gewitzelt, wer schneller ans rechtsrheinische Ufer schwimmen könnte. Einer der beiden ging in der Mitte des Stroms unter. Die Suche nach ihm blieb zunächst erfolglos, fünf Tage später wurde der Mann am Fähranleger in Langel tot geborgen. In Düsseldorf wurde Anfang Juli ein Sechsjähriger von der Strömung mitgerissen. Seine Leiche wurde später stromabwärts in Duisburg entdeckt. Wie gefährlich der Rhein ist, zeigte auch ein Unfall Anfang Juli: Ein 28-Jähriger war in Köln nach eigenen Angaben versehentlich in den Fluss gefallen. Er konnte von zwei Polizistinnen gerettet werden.
Badeverbot im Rhein: Behörden-Wirrwarr offenbar gelöst
Tödliche Badeunfälle gab es auch schon in den Vorjahren. Warum wird erst jetzt an einem kompletten Schwimmverbot im Rhein gearbeitet?
Offensichtlich fühlte sich bislang keine Behörde zuständig, wie Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ Anfang Juli ergeben hatten: Eine Sprecherin der Stadt Köln verwies auf die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes in Bonn. Dort hieß es, man sei nicht zuständig, sondern „die Länder, vermutlich das Verkehrsministerium“. Dort wurde auf das Innenministerium verwiesen, das wiederum erklärte, bei der Verordnung handele es sich um ein Bundesgesetz. Das Bundesinnenministerium teilte jedoch mit, man sei nicht zuständig, ebenso nicht das Bundesverkehrsministerium. Die Länder müssten das mit einer eigenen Verordnung regeln. Jetzt hat das NRW-Innenministerium den Kommunen freie Hand gegeben.

Strömungsretter der Feuerwehr Köln demonstrieren die Rettung eines Verunglückten aus dem Rhein in Rodenkirchen.
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Gibt es nicht schon ein Badeverbot im Rhein?
Ja. Nach der Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein ist genau das in bestimmten Zonen generell verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen ein Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf man nach Angaben der Feuerwehr nicht schwimmen, ebenso nicht an bebauten Ufern, zum Beispiel in der Kölner Altstadt.
Warum ist das Schwimmen im Rhein so gefährlich?
Auch dort, wo das Schwimmen nicht ausdrücklich verboten ist, kann es lebensgefährlich sein, betonen unter anderem Feuerwehr und DLRG. Der Eindruck eines niedrigeren Wasserstandes verlocke besonders Kinder, in den Fluss zu waten. An den ins Wasser ragenden Kiesflächen bilden sich jedoch oft tückische Strudel und Strömungen. Besonders stark ist die Strömung in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, entstehe ein Sog, der vor allem Kinder in das Wasser ziehen kann. Trügerisch ist, dass die Schiffe meist schon viele Hundert Meter weitergefahren sind, ehe der erzeugte Sog oder die folgenden Wellen am Ufer ankommen.