Landgericht KölnKardinal Woelki gewinnt Presserechtsstreit

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Kardinal Rainer Woelki (Mitte), hier bei der Grundsteinlegung für den Erzbischöflichen Bildungscampus in Köln-Kalk am 31. Oktober 2023

Kardinal Rainer Woelki (Mitte), hier bei der Grundsteinlegung für den Erzbischöflichen Bildungscampus in Köln-Kalk am 31. Oktober 2023

Das Landgericht hat der „Bild“-Zeitung Aussagen zu Kardinal Woelkis Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz verboten.

Kardinal Rainer Woelki hat sich in einem weiteren Presserechtsstreit vor Gericht gegen die „Bild“-Zeitung durchgesetzt. Das Landgericht Köln gab Woelkis Klage auf Unterlassung einzelner Aussagen der Zeitung zu seinem Umgang mit dem Fall des früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz statt, gegen den Missbrauchsvorwürfe im Raum stehen.

Der Axel Springer Verlag, in dem die „Bild“ erscheint, kündigte Berufung an. „Wir halten das Urteil des Landgerichts Köln für falsch“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. 

Das Erzbistum Köln hatte das Bistum Dresden-Meißen, auf dessen Gebiet der 2019 verstorbene Pilz seine letzten Lebensjahre verbrachte, erst sehr spät über eine Sanktion informiert, die von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, Jahre zuvor gegen Pilz verhängt worden war. Die Mitteilung unterlassen zu haben, war nach den innerkirchlichen Regeln eine Dienstpflichtverletzung. 

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Keine ausreichenden Beweise geliefert

Woelki wandte sich gegen einen Bericht der „Bild “aus dem Jahr 2022, wonach er es absichtlich unterlassen haben soll, das Bistum Dresden-Meißen in Kenntnis zu setzen. 

Die Behauptung eines Motivs sieht die Pressekammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer-da Silva als rechtswidrig an, wie Gerichtssprecherin Diana Rink auf Anfrage erläuterte. Der Bild-Bericht verletze die Persönlichkeitsrechte des Erzbischofs. Es habe sich weder um eine zulässige Tatsachenbehauptung gehandelt noch um eine Meinungsäußerung, deren Verbreitung durch das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit geschützt ist. Für eine Tatsachenbehauptung, so Rink, fehlte nach Ansicht des Gerichts ein genügender Beweis, und auch für eine Meinungsäußerung hätte es eines „ausreichenden Tatsachenkerns“ bedurft.

Gericht folgt der Argumentation von Kardinal Woelkis Medienanwalt

Das Gericht folgte damit der Argumentation von Woelkis Medienanwalt Carsten Brennecke. Die Bild habe Woelki fälschlich unterstellt, von den zurückgehaltenen Informationen zum Fall Pilz gewusst und sich absichtlich zur Nichtweitergabe entschlossen zu haben.

Die „Bild“ hatte dazu 2022 den Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller mit den Worten zitiert: „Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.“ In einem eigenen Gerichtsverfahren machte Schüller geltend, er habe mit diesem Satz gerade kein Motiv angegeben, sondern lediglich eine Erklärung dafür, warum es zum Beispiel nach Pilz' Tod 2019 seitens des Erzbistums einen lobpreisenden Nachruf ohne jede Erwähnung der Missbrauchsvorwürfe gegeben habe. Für diese Einschätzung berief sich Schüller auf die grundrechtlich geschützte Freiheit der Meinungsäußerung.

Im Zuge des Rechtsstreits versicherte Woelki an Eides statt, er sei überhaupt erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen. An dieser Angabe gibt es Zweifel, seit die Bistumsmitarbeiterin Hildegard Dahm im Kölner Stadt-Anzeiger von einer Täterliste berichtete, die sie schon 2015 für den Kardinal erstellt habe. Auf ihr ist der Name Pilz enthalten.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Woelki wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Wie der zuständige Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte, ist mit einem Ergebnis der Ermittlungen in diesem und in einem weiteren Fall, in dem Woelki sogar unter Meineid-Verdacht steht, nicht vor dem nächsten Frühjahr zu rechnen. Der Kardinal beharrt auf der Stichhaltigkeit seiner Angaben. 

Ob Woelki zu seinem Verhalten im Fall Pilz in der Sache ein Vorwurf gemacht werden könne oder nicht, sei für den Presserechtsstreit unerheblich, führte Richter Eßer-da Silva in der mündlichen Verhandlung aus. Entscheidend sei vielmehr, ob der „Bild“-Bericht Schüllers Aussagen zu einem angeblichen Motiv Woelkis im Kontext zutreffend wiedergegeben habe.

Aktenzeichen 228 O 117/23

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