Polizisten mit Handy gefilmtRichter lässt Anklage gegen Kölner Journalisten nicht zu

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Auf der Gartenparty in der Einfamilienhaussiedlung in Widdersdorf ging es im Juni vergangenen Jahres hoch her. Nachbarn hatten wegen Ruhestörung erst das Ordnungsamt und dann die Polizei gerufen. Der Einsatz der Ordnungshüter hatte Konsequenzen. Ein Journalistenpaar, ein ZDF-Reporter und dessen Ehefrau, die beim WDR arbeiten soll – beide Gäste der Party – hatten das angeblich rüpelhafte Verhalten der Polizeibeamten mit dem Handy gefilmt und sich prompt eine Anzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingehandelt.

Und das, obwohl die Journalisten ihren Presseausweis vorzeigten, damit Sonderrechte für sich geltend machten.

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Die Staatsanwaltschaft hatte gleichwohl auf eine Anklage bestanden, doch ein Prozess scheint vorerst vom Tisch. Der zuständige Amtsrichter hat jetzt abgelehnt, das Verfahren zu eröffnen. Weil es sich bei dem Einsatz offensichtlich um eine Art Großveranstaltung gehandelt habe, wo eine Vertraulichkeit des Wortes ohnehin nicht gegeben sei.

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Nach Überzeugung der Anklage hatte sich das Paar strafbar gemacht, weil es „unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf Tonträger aufgenommen habe“. Doch nach Ansicht des Richters könne hier von einem „nicht öffentlich gesprochenen Wort“ keine Rede sein, da sich die Situation ohnehin nicht im privaten Raum sondern vor der Tür abgespielt habe. „Da konnte jeder zuhören, Nachbarn, Dritte, Unbeteiligte.“

Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Gerichts akzeptiert. Oder gegebenenfalls gegen den Beschluss Beschwerde einlegt. Darüber muss dann das Landgericht entscheiden. 

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