Auf der AnklagebankKölner HNO-Arzt stellte 900 Atteste zur Masken-Befreiung aus

Lesezeit 2 Minuten
Maske Symbol 240822

Der Kölner HNO-Arzt stellte 900 Atteste zur Masken-Befreiung aus.

Köln – Ein Kölner Mediziner hat nach eigenen Angaben rund 900 Atteste zur Befreiung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes ausgestellt. Patienten haben die Bescheinigung auch erhalten, ohne je einen Fuß in dessen Praxis in der Innenstadt gesetzt zu haben. Der 69-jährige Hals-Nasen-Ohren-Arzt musste sich daher am Dienstag wegen 15 Fällen vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Anklage: Unbekannte Menschen von Maskenpflicht befreit

Zu keiner Zeit habe der HNO-Arzt die Patienten untersucht oder anderweitig zuverlässige Informationen über deren Gesundheitszustand erhalten. Auf dem Attest habe der Angeklagte stets „Beeinträchtigung der Vitalfunktion Atmung“ vermerkt, so die Staatsanwältin. Damit hätte er ab April 2020 in der ersten Corona-Welle ihm nicht bekannte Menschen von der Maskenpflicht befreit.

Die Personen hätten die Atteste laut Anklageschrift etwa als Legitimation gegenüber der Polizei genutzt, um ohne Maske auf Demonstrationen zu gehen und nicht behelligt zu werden. „Ob eine Behörde ein Attest anerkennt oder nicht, ist nicht das Problem meines Mandanten“, sagte Verteidiger Gordon Pankalla dazu, der die Vorwürfe im Namen des Angeklagten bestritt.

Alles zum Thema Polizei Köln

Kölner Arzt zeigte sich keiner Schuld bewusst

Die Atteste seien rechtens ausgestellt worden, nach Beratung per Telefon oder E-Mail. „So wie das bei Krankschreibungen zu der Zeit auch üblich gewesen ist“, so der Verteidiger. Persönlicher Kontakt sollte weitgehend vermieden werden und daran habe der Mandant sich gehalten. Der Mediziner habe damit allerdings sofort aufgehört, nachdem die Ärztekammer ihn abgemahnt habe.

„Ich habe die Atteste immer im Geiste des hippokratischen Eides ausgestellt, um meinen Patienten beizustehen und ihre Leiden zu lindern“, beteuerte der Angeklagte. Richter Christian Sommer bemerkte, dass sich Menschen aus ganz Deutschland bei dem Mediziner gemeldet hätten. „Es gibt eine freie Arztwahl“, sagte der Anwalt, und offenbar sei sein Mandant weiterempfohlen worden.

Kölner Verfahren gegen 20.000 Euro eingestellt

Richter Sommer sprach auch eine Durchsuchung in den Praxisräumen an. Karteikarten der Patienten mit Masken-Attest seien nicht gefunden worden. „Ich habe alles ordnungsgemäß abgerechnet“, sagte der Arzt dazu, Karteikarten würden eher bei Patienten angelegt, die auch persönlich in der Praxis erschienen. Dies sei in dem Zeitraum auch passiert, „denn ich schicke niemanden weg“.

Der Verteidiger regte an, das Verfahren einzustellen. „Ich wäre bereit, 20.000 Euro zu bezahlen“, sagte der Mediziner, der nun in Hessen praktiziert und in einer spirituellen Gemeinschaft lebt. Das sei der Betrag, den er mit dem Ausstellen der Masken-Atteste verdient habe. Richter und Staatsanwältin stimmten zu, das Geld geht an gemeinnützige Einrichtungen. Der Mediziner bleibt damit nicht vorbestraft.

KStA abonnieren