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Eine private Entscheidung

Lesezeit 3 Minuten

Harald Mayer (l.) mit seinem Anwalt Robert Roßbruch vor Beginn des Prozesses im Verwaltungsgericht Köln, wo er auf das Recht klagt, Betäubungsmittel zum Zweck des Suizids zu erwerben.

Die Betrachtungsweise von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass der Mensch nicht selbst über sein Leben entscheiden darf, ist – wie die vieler anderer Christen – selbstverständlich zu akzeptieren. Und ein jeder Christ mag sich daran halten. Minister Laumann ist jedoch als gewählter Abgeordneter auch den Menschen in Deutschland verpflichtet, die keiner Glaubensrichtung angehören. Und das ist inzwischen sogar die Mehrheit. Wie schon bei der Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen will die Kirche auch Nichtgläubigen diktieren, wie sie sich zu verhalten haben. Für mich werden die christlichen Parteien unwählbar. Sie vertreten uns nicht mehr alle.

PETER SCHNEIDER LEVERKUSEN

Eine Woche lang sollten Gegner des Wunsches nach humanem, selbstbestimmten Sterben in der Situation verbringen müssen, in der die Betroffenen schon lange sind. Warum sind unsere Politiker ignorant und wenig empathisch? Jeder Mensch, der eine Prognose hat wie Herr Mayer, hat das Recht auf Hilfe, und das heißt auf Beendigung des Lebens mit Hilfe von Medikamenten.

MONIKA NIGGENABER HÜRTH

Wie lange müssen wir uns noch diese christliche Nächstenliebe gefallen lassen, die unter dem Deckmantel der Religion ihren Mangel an Empathie und ihre Unbarmherzigkeit versteckt? Ich will das nicht. Ich will Entscheidungen, die den leidenden Menschen in den Mittelpunkt stellen, nicht die angeblich großartige Wirkung des irdischen Leidens auf unsere Karriere im Jenseits.

REGINE VON STADEN KÖLN

Mit großem Interesse habe ich den Wunsch auf Selbsttötung von Harald Mayer verfolgt. Ich hoffe, niemals in einer solchen Situation zu sein wie Herr Mayer. Aber über mein Leben und mein Lebensende möchte ich selbstbestimmt entscheiden dürfen. Mein Bruder hat mit 58 Jahren einen schweren Schlaganfall erlitten. Er war rechtsseitig gelähmt, hatte sein Sprachvermögen eingebüßt, war inkontinent, konnte nicht mehr selbstständig essen und war auf den Rollstuhl angewiesen. Sechs Monate musste er auf einen elektrischen Rollstuhl warten. Als die Genehmigung der Pflegekasse da war, hatte mein Bruder sich bereits verabschiedet: Er hat nichts mehr gegessen und getrunken und alle Medikamente abgelehnt. Er hat seinen Tod selbstbestimmt und ohne Gerichtsbeschluss herbeigeführt. Aber es war ein hartes und langes Sterben.

BÄRBEL DEMBLON BERGISCH GLADBACH

Mit Interesse und wachsender Wut habe ich den Artikel über Harald Mayer gelesen. Ich frage mich, mit welchem Recht eine Behörde darüber urteilt, ob ein Leben beendet werden darf oder nicht. Ich habe vor fünf Jahren selbst eine Diagnose erhalten, die mein gesamtes Leben komplett auf den Kopf gestellt hat. Doch die Situation von Herrn Mayer ist schwerwiegender. Seinen Wunsch kann ich nachempfinden, und mir ist beim Lesen ein Spruch eingefallen, dessen Autor unbekannt ist: „Bevor du über mich oder mein Leben urteilen willst, zieh meine Schuhe an und geh meinen Weg. Durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude, und erst dann kannst du urteilen.“ Dies sollten sich die entscheidenden Behörden einmal vor Augen halten.

BETTINA SCHMITZ

LEVERKUSEN