„Arbeitsrechtliche Konsequenzen“Politik warnt Lehrer in NRW vor Reisen im Herbst

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  • Das NRW-Schulministerium hat angekündigt, dass Privatreisen in Covid-19-Risikogebiete „dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen“ für Lehrer haben können.
  • Lehrerverbände sind empört über den Erlass, die Opposition ebenso.
  • Außerdem soll die Maskenpflicht an Schulen in Teilen gelockert werden.

Düsseldorf – Ein neuer Erlass des NRW-Schulministeriums zu Urlaubsreisen von Lehren in Risikogebiete hat bei der Lehrergewerkschaft GEW und bei der SPD für Kritik gesorgt. „In der aktuellen Pandemie-Situation ist dringend anzuraten, dass Lehrkräfte ihre Urlaubsplangen ins Ausland überprüfen“, heißt es in einem Rundschreiben des Ministeriums, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt.

Darin wird den Lehrern angedroht, dass Privatreisen in Covid-19-Risikogebiete „dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen“ haben können, sofern wegen einer Anschluss-Quarantäne „die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden“ könne. Je nach aktueller Entwicklung der Infektionszahlen im Ausland müssten Reisen gegebenenfalls „zeitlich angepasst oder abgebrochen“ werden, heißt es in dem Schreiben. Dies gelte auch für Referendare und Schulsozialarbeiter. Bei unentschuldigtem Fernbleiben drohe der Verlust der Bezüge.

„Das muss wirklich nicht sein“

Die Bildungsgewerkschaft GEW in NRW kritisierte die Ermahnung. „Das muss wirklich nicht sein“, sagte Maike Finnern, GEW-Chefin von NRW, unserer Zeitung. Grundsätzlich sei allen Lehrern klar, dass man sich für eine Quarantäne nicht krankschreiben lassen könne. Angesichts der wieder wachsenden Infektionszahlen sei äußerste Vorsicht geboten. Die Pädagogen seien sich aber ihrer „Verantwortung bewusst“.

Alles zum Thema Jochen Ott

Jochen Ott, Schulexperte der SPD im Landtag, kritisierte, die Corona-Strategie von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sei voller Widersprüche. „Lehrern, die in Risikogebiete fahren, droht man Strafen an, gleichzeitig wird die Maskenpflicht in den Schulen gelockert. Das passt nicht zueinander.“

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In einer aktuellen Schulmail, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Klassenzimmern von Grundschulen ab sofort aufgehoben. Wenn Schüler von ihren Stühlen aufstehen, müssen sie nicht länger zwingend einen Mundschutz tragen. Die Maskenpflicht gilt wieder, wenn der Klassenraum verlassen wird.

Grundschulen in NRW: „Außerordentlich geringes Infektionsgeschehen“

Die Schulleitervereinigung NRW hat für den Schritt kein Verständnis. „Vor dem Hintergrund stark ansteigender Zahlen der Neuinfektionen in ganz Europa ist das Vorgaukeln völliger Normalität in den Schulen unverantwortlich und brandgefährlich“, sagte Landeschef Harald Willert. Durch den Verzicht der Schüler auf Masken würden die Lehrer einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt.

Ein Sprecher des Schulministeriums erläuterte die Lockerung. An den Grundschulen in NRW herrsche „ein außerordentlich geringes Infektionsgeschehen“, hieß es. Entscheidend für die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten ist die Bildung verlässlicher fester Personengruppen. Diese festen Cluster seien in der Primarstufe durch die bleibenden Klassenverbände gewährleistet.

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