„Viele kleine Schritte nach vorn“Bundestag beschließt schärfere Regeln für Lobbyregister

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Der Bundesadler im Plenarsaal des Bundestages. (Symbolbild)

Der Bundesadler im Plenarsaal des Bundestages. (Symbolbild)

Interessenvertreter müssen künftig angeben, auf welches Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen.

Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag schärfere Regeln für das Lobbyregister beschlossen. Demnach müssen Interessenvertreterinnen und -vertreter künftig angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen.

Bei Beauftragung mehrerer Interessenvertreterinnen und -vertreter soll dargestellt werden, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Wer als Mandats- und Amtsträger zu Lobbyorganisationen wechselt, soll dies künftig offenlegen müssen.

„Drehtüreffekt“ soll nachvollziehbar gemacht werden

Lobbyistinnen und Lobbyisten müssen künftig im Register zudem angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Mitglied des Bundestags waren oder Regierungsämter innehatten. Damit soll der sogenannte „Drehtüreffekt“ beim Wechsel von Amts- oder Mandatsträgerinnen und -trägern in die Wirtschaft nachvollziehbar gemacht werden.

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Die Pflicht zur Registrierung von Lobbytätigkeiten gilt seit Anfang 2022. Künftig soll sie bereits dann greifen, wenn Interessenvertreter Kontakt mit Referatsleiterinnen und -leitern in der Regierung aufnehmen. Bisher war eine Registrierung erst von der Ebene der Unterabteilungsleiter aufwärts erforderlich.

Zudem enthält das neue Gesetz strengere Transparenzregeln zu den für Lobbyarbeit aufgewendeten Finanzmitteln und deren Herkunft. Unter anderem wird die bisherige Möglichkeit gestrichen, Angaben zur Finanzierung zu verweigern.

Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency Deutschland begrüßte die Neuregelungen als „viele kleine Schritte nach vorn“, vermisste aber einen „großen Wurf“. Kritisiert wurden etwa weiter bestehende Ausnahmeregeln für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen sowie der Verzicht auf das Amt eines Lobbybeauftragten als unabhängige Kontrollinstanz. (afp)

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