Mehr AbschiebungenBundesrat billigt umfangreiches Migrationspaket

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Bundesrat Berlin

Das Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße in Berlin.

Berlin – Der Bundesrat hat das Migrationspaket der Bundesregierung gebilligt. Die insgesamt sieben Gesetze unter anderem zur Fachkräfteeinwanderung und für mehr Abschiebungen passierten die Länderkammer am Freitag in Berlin. Für Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gab es keine Mehrheit.

Im Kern geht es bei dem Paket vor allem darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so auszuweiten, dass weniger Abschiebungen scheitern. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Möglichkeiten, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen mit Wohnsitzauflagen und Bußgeldern sanktioniert werden.

Einwanderung von Fachkräften soll leichter werden

Ausländer, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind, sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstützung erhalten. Die finanziellen Leistungen für Asylbewerber werden zudem neu sortiert. Die Einwanderung von Fachkräften soll leichter werden.

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Arbeitswillige Asylbewerber sollen früher Zugang zu Sprachkursen bekommen - und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. Davon ausgenommen sind nur „Geduldete mit ungeklärter Identität“, da für sie ein generelles Arbeitsverbot gilt.

Themen der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Überblick

Auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause segneten die Ländervertreter mehrere Projekte der Koalition ab. Hier die wichtigsten.

Asylbewerber: Abschiebekandidaten sollen in regulären Haftanstalten untergebracht werden können, die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam werden gelockert. Eingeführt wird der neue Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“. Asylbewerber bekommen zudem weniger Geld: Der Leistungssatz für Alleinstehende sinkt um zehn Euro auf 344 Euro. 

Fachkräfte: Künftig wird grundsätzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet, die Bundesbürgern und EU-Ausländern Priorität bei der Besetzung einer offenen Stelle einräumt. Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für sechs Monate nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job zu suchen. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, Sozialleistungen können sie nicht beziehen. Geduldete Ausländer, die gut integriert sind und ausreichend deutsch sprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine 30-monatige Beschäftigungsduldung erhalten. 

Schwarzarbeit: Die Behörden in Deutschland sollen künftig besser gegen illegale Beschäftigung vorgehen können. Dafür wird die Prüftätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausgeweitet. Konkret soll die FKS in Zukunft bereits bei der Anbahnung und nicht erst beim Vollzug von illegaler Beschäftigung tätig werden - etwa direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen. Das zuständige Personal soll erheblich aufgestockt werden.

Missbrauch beim Kindergeld: Die Familienkassen werden ermächtigt, schon bei dem Verdacht auf Betrug die Zahlung des Kindergelds einzustellen - etwa bei gefälschten Dokumenten oder Scheinarbeitsverträgen. Außerdem besteht für neu zugezogene EU-Bürger in den ersten drei Monaten künftig nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. (afp/dpa)

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