Neues GesetzBayerische Polizei will Möglichkeiten zur Überwachung ausdehnen

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Eine Polizeiunform in Bayern.

Berlin/München – Wenn der bayerische Landtag Ende April den Plänen der Landesregierung zustimmt, dann bekommt der Freistaat eines der weitreichendsten Polizeigesetze in der Bundesrepublik. Die bayerische Polizei darf dann unter anderem ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen, Telefonate abhören, Computer und online gespeicherte Daten auslesen und verwerten. Die Landesregierung stößt mit der Gesetzesnovelle auf heftige Kritik, die Opposition spricht sogar von „Überwachungswahn“.

„Ich möchte, dass unsere Polizei nicht nur bei der ‚analogen‘ Kriminalitätsbekämpfung auf der Straße bundesweit den besten Job macht, sondern auch im Cyberraum“, erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Aus gesammelten Handydaten können auch Bewegungsprofile erstellt und potenzielle Täter überwacht werden. Eine Weitergabe der durch Observation gewonnenen Daten an Nachrichtendienste wäre mit dem neuen Polizeigesetz ebenfalls möglich.

Begriff „drohende Gefahr“ soll Überwachung ermöglichen

Derzeit muss eine konkrete Gefahr bestehen, damit die Polizei präventiv eingreifen kann. Die erweiterten Befugnisse der bayerischen Polizei sind nur möglich, da das Gesetz durch die Kategorie „Drohende Gefahr“ erweitert werden soll.

„Wir begrüßen jede Maßnahme, die der Polizei die Arbeit vereinfacht“, erklärte der Vorsitzende der bayerischen Gewerkschaft der Polizei, Peter Schall. Allerdings sieht Schall auch Schwächen. Ob es verfassungsrechtlich möglich ist, Personen aus Gefahrenabwehr-Gründen vorläufig festzunehmen, bezweifelt er. Außerdem muss dazu immer ein zuständiger Richter befragt werden. Dafür seien in Bayern zwölf neue Richterstellen zu besetzen, so Schall. Diese müssten jede tiefergreifende, polizeiliche Handlung auf Gesetzestreue überprüfen. „Der bürokratische Aufwand wird hoch sein“, so der Gewerkschafter. Auch die polizeilichen EDV-Systeme wären betroffen: Sie müssten grundlegend überarbeitet werden.

Überwachungswahn in der CSU?

Herrmann steht für sein neues Gesetz in der Kritik, da es weitreichende Folgen für die Bürgerrechte haben könnte. „Der Überwachungswahn der CSU-Regierung gefährdet zunehmend die verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse ins Gefahrenvorfeld geht uns zu weit“, erklärte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen. Am vergangenen Donnerstag reichte die Grünen-Fraktion Klage gegen das geplante Gesetz ein, da der Begriff „drohende Gefahr“ verfassungswidrig sei.

Dass der bayerische Vorstoß beim Polizeigesetz bundesweit Schule machen könnte, bezweifelt Gewerkschafter Schall: „Eine solch massive Gesetzesänderung wird es bei anderen Landesregierungen wohl nicht geben“.

Wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. „In Bayern gibt es ganz andere Rahmenbedingungen, da jedes Land sein eigenes Polizeigesetz hat“, erklärte Stephan Hegger, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei in NRW. Hegger forderte aber, dass es einen gewissen polizeilichen Standard in allen Bundesländern geben muss, wie zum Beispiel bei der Schleierfahndung.

Auch verschlüsselte Daten können abgegriffen werden

Die Landesregierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes möchte das Polizeigesetz zwar ebenfalls ändern, aber nicht so drastisch, wie die bayerische. „Die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erfordert ein kluges und zeitgemäßes Update des Polizeigesetzes“, erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU).

Darunter versteht er unter anderem die Einführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung.  „Die NRW-Polizei kann damit künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen, zum Beispiel in Messenger-Diensten“, erläuterte der Minister. In anderen Bundesländern seien vergleichbare Gesetze bereits seit Längerem Standard. Erweitert werden sollen zudem die Möglichkeiten, Gefährder vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen.

In Berlin soll das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz noch in diesem Jahr geändert werden. Details könnten dazu allerdings noch nicht genannt werden, hieß es aus der Senatsverwaltung.

Obwohl die Bundesländer bislang keine derartigen und weitreichenden Änderungen an ihren Polizeigesetzen vornehmen möchten, wie Bayern, kann es jederzeit dazu kommen. Denn: Sicherheitsgesetze sind Ländersache.

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