Ein geleaktes „Vorschlagsbuch“ befeuert die Spar-Debatte. In NRW ringen Politik, Kommunen und Verbände um Einsparungen bei Jugendhilfe, im Sozial- und Pflegebereich sowie bei der Teilhabe
NRW unter SpardruckWas am Sozialstaat neu verhandelt werden soll

Vor allem Möglichkeiten zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind im Fokus der Arbeitsgruppe, die nach Kürzungsmöglichkeiten im Sozialbereich suchen.
Copyright: Marem – Fotolia
In Nordrhein-Westfalen nimmt die Debatte über mögliche Einsparungen im Sozial-, Jugend- und Teilhabebereich an Tempo auf. Auslöser ist eine vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene Liste mit mehr als 70 Ideen, welche Leistungen in diesen Bereichen gestrichen werden könnten. In Summe, würde alles umgesetzt, würden das Einsparungen in Höhe von knapp neun Milliarden Euro bedeuten. Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm, sprechen von Kahlschlag und warnen vor einer Reformdebatte, die vorrangig über Kürzungen geführt wird.
Das Papier trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, ist auf den 25. März 2026 datiert und umfasst 108 Seiten. Es diente nach Darstellung des Paritätischen als Arbeitsgrundlage für ein nicht öffentliches Treffen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. In dem Dokument werden Einsparpotenziale beziffert, während soziale Folgewirkungen und Umsetzungsrisiken kaum thematisiert werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, der die Liste öffentlich gemacht hat, warnt deshalb vor einer falschen Perspektive auf Sozialleistungen und einer „verkürzten Diskussion“.
NRW in der Arbeitsgruppe
NRW ist in der öffentlichen Diskussion nicht nur als Bundesland mit hohen kommunalen Sozialausgaben präsent, sondern auch als Akteur in der Entstehungsgeschichte des Papiers. Der Paritätische beschreibt, dass Vorschläge im Dokument unter anderem von der Ländergruppe Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen eingebracht worden seien, teils parallel zu Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände. Das Papier stellt diese Positionen nicht als gemeinsame Linie dar, macht aber sichtbar, an welchen Stellschrauben Bund, Länder und Kommunen diskutieren.
Auf Nachfrage haben sich führende NRW-Politiker zu dem Papier abwägend geäußert. Ministerpräsident Hendrik Wüst verwies allgemein auf „soziale Ausgewogenheit“. Familienministerin Verena Schäffer erklärte, angesichts der steigenden Kostenlast der Kommunen brauche es Einsparüberlegungen, zugleich dürfe ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen nicht zur Disposition stehen. Sozialminister Karl-Josef Laumann betonte, man müsse über Kosteneinsparungen reden, zugleich stünden Menschen und Bedarfe im Mittelpunkt. Er ordnete das Dokument als „Vorschlagssammlung“ ein und kündigte Gespräche mit Verbänden und Betroffenen an.
Worum es geht
Im Regelungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe enthält das Papier unter anderem Vorschläge, die auf eine Verschiebung von Einzelfallhilfen hin zu Gruppen- oder Infrastrukturangeboten zielen. Als Beispiel wird in der öffentlichen Debatte genannt, dass eine individuelle 1:1-Betreuung in bestimmten Konstellationen durch Gruppenlösungen ersetzt werden soll. Bei einigen Jugendhilfe-Leistungen soll überlegt werden, ob sie grundsätzlich befristet oder mit geringeren Zuschüssen unterstützt werden.
Weitere Vorschläge betreffen das Wunsch- und Wahlrecht, die Ausgestaltung von Hilfsmitteln sowie Mobilitätsleistungen. So wird etwa diskutiert, Fahrdienste zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs zu verringern oder Eigenanteile bei Fahrkosten einzuführen beziehungsweise zu erhöhen. Als Hilfsmittel im Sinne der derzeitigen Gesetzgebung gelten tausende Produkte. Bei Sehbehinderten etwa Lupen oder elektronische Vergrößerungsgeräte. In der Pflege Duschstühle oder Haltegriffe. Bei Mobilitätsproblemen beispielsweise Aufstehhilfen.
Einschränkungen bei Hilfsmitteln und Wahlfreiheit
Im Papier der Arbeitsgruppe wird kein Hilfsmittel konkret benannt. Es wird vielmehr vorgeschlagen, die zu bewilligenden Möglichkeiten im Gesetz ausdrücklich zu benennen. Das wäre eine Art katalogisierte „Positivliste“, die den Leistungsumfang begrenzen würde. Alternativ wird eine Finanzierungsobergrenze für Hilfsmittel ins Spiel gebracht. In die gleiche Richtung gehen die Vorschläge zum derzeitigen Wunsch- und Wahlrecht, das auf „wirtschaftlich angemessene“ Angebote beschränkt werden könnte – unter anderem, um die Zahlungen für teure Privatanbieter herunterzuschrauben.
Alternativ dazu wird überlegt, dass die Wahlmöglichkeiten durch „kommunale Steuerung“ beschränkt werden. Was wohl bedeuten soll: Die Kommunen sollen auswählen, was regional vorhanden und finanziell möglich ist. Weitere Kürzungsvorschläge: Streichung der Integrationshilfen und Schulassistenzen für behinderte Kinder,
Besonders im Fokus der Einspar-Arbeitsgruppe sind die Möglichkeiten, Hilfsmittel für „Kontakt mit der Umwelt“ und Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben zu finanzieren, die als zu weitreichend bewertet werden. Der Paritätische hält dem entgegen, dass solche Maßnahmen zu Vereinsamung führen könnten und Teilhabe vom Geldbeutel abhängig zu werden drohe.
„Sozialstaat-Reform im Hinterzimmer“
Das Vorschlagsbuch behandle Sozialleistungen vor allem als Haushaltsposten und nehme die Folgen für Betroffene nicht systematisch in den Blick. Er verweist zudem darauf, dass einzelne Vorschläge mit internationalen Verpflichtungen kollidieren könnten, etwa mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das zentrale Problem sei die fehlende Abwägung zwischen Einsparzielen und Schutz- beziehungsweise Teilhaberechten.
„Das Geheimpapier aus dem Kanzleramt hat den falschen Fokus, macht die falschen Vorschläge und interessiert sich nicht für bestehende Rechtsansprüche“, so Christian Woltering, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Hilfen für Menschen mit Behinderung der Freien Wohlfahrtspflege NRW: „Kürzungsvorschläge zu unterbreiten, ohne sich Gedanken um die sozialen Folgen zu machen, ist gesellschaftlich brandgefährlich. Der Sozialstaat lässt sich nicht im Hinterzimmer reformieren.“
Zusätzliche Schärfe erhält die Debatte durch die Frage, wie die Kostenentwicklung politisch erklärt wird. In der öffentlichen Diskussion wird das Bundesteilhabegesetz immer wieder als Ursache steigender Ausgaben dargestellt. Wohlfahrtsverbände widersprechen und verweisen auf strukturelle Treiber wie demografische Effekte, eine wachsende Zahl leistungsberechtigter Personen, steigende Personalkosten sowie Verwaltungsaufwand bei Leistungsträgern.
Bedrohliche Haushaltslage in den Kommunen
Die politische Attraktivität von Einsparvorschlägen erklärt sich auch aus der Haushaltslage vieler Kommunen. Sozialausgaben sind in zahlreichen Städten und Kreisen ein zentraler Treiber der Finanzentwicklung und zugleich nur begrenzt steuerbar, weil Leistungen häufig rechtsanspruchsbasiert sind. Daraus entsteht ein Spannungsfeld, in dem kommunale Spitzenverbände regelmäßig auf Entlastung drängen, während Verbände darauf verweisen, dass Kürzungen mittel- und langfristig Folgekosten erzeugen können. Ob aus dem Vorschlagsbuch konkrete Gesetzesinitiativen werden, ist offen.
