Kommentar zum RechtsanspruchEltern ist egal, wer am Ende für den Ganztag zahlt

Lesezeit 2 Minuten
Grundschule 070921

Grundschüler bekommen ein Recht auf einen Ganztagsplatz (Symbolbild).

Es war eine Einigung in letzter Minute. Für Union und SPD wäre es fürchterlich peinlich gewesen, wenn es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat keine Einigung über den Rechtsanspruch auf Ganztag für Kinder im Grundschulalter gegeben hätte. Denn der Rechtsanspruch ist ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Vor allem aber hätte die Politik gezeigt, dass sie die Nöte von Eltern, die Beruf und Familie verbinden wollen und müssen, nicht ernstnimmt. Gut, dass es anders gekommen ist.

Grund zu sofortigem Jubel für die Eltern ist die Einigung nicht. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren den Anspruch auf einen Ganztagplatz bekommt. Der Rechtsanspruch kommt also erstens ein Jahr später als ursprünglich geplant – und beginnt zweitens aufwachsend. Er gilt also im ersten Jahr erst einmal nur für die Erstklässler. Das kommt Ländern und Kommunen entgegen, die Sorge hatten, die Aufgabe könnte sie überfordern.

Bund und Länder kämpften um jeden Euro

Der Streit um die Kosten hat die Einigung lange hinausgezögert. Bis zuletzt haben Bund und Länder erbittert um jeden Euro gekämpft. „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, forderten die Länder. Der Bund argumentierte dagegen, Eltern wünschten sich den Rechtsanspruch – und es handele sich nun einmal um eine Aufgabe von Ländern und Kommunen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Beide Sichtweisen haben etwas für sich. Deshalb ist es gut, dass endlich ein Kompromiss gefunden wurde. Er garantiert den Ländern nicht nur 3,5 Milliarden Euro für Investitionskosten, sondern auch 1,3 Milliarden Euro jährlich an Unterstützung für die laufenden Kosten. Es handelt sich für beide Seiten um eine faire Lösung.

Den Eltern ist es übrigens völlig egal, wie Bund und Länder die Kosten teilen. Hauptsache, der Rechtsanspruch kommt endlich. (dpa)

KStA abonnieren