Zahlen, Regeln, ReisendeDie Entwicklung der Pandemie in NRW im Überblick
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Passanten mit und ohne Mund-Nasen-Schutz gehen in Essen durch eine Einkaufsstraße.
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Essen erwägt Hilfe der Bundeswehr, Siegburg prüft ihre Kirchengemeinde: Die Infektionszahlen in NRW steigen kontinuierlich.
Immer mehr Städte, Gemeinden und Kreise überschreiten den Inzidenzwert von 50.
Antworten auf wichtige Fragen zur Pandemie-Entwicklung in der Region.
Köln – Wie ist denn die Entwicklung der Zahlen in NRW?
Die Stadt Essen lag am Freitag mit 48,4 noch knapp unter dem Schwellenwert, für Köln wurde der Wert mit 49,8 angegeben. Die Stadt Herne kam auf einen Wert von 56,2 (plus 22,4 im Vergleich zum Vortag) und gilt damit jetzt als Corona-Risikogebiet. In Solingen kletterte der Wert am Freitag ebenfalls über den kritischen Wert auf 50,9. Das Infektionsgeschehen sei „diffus“, so erklärte die Stadt, es gebe keine Hotspots. „Die Menschen stecken sich unter anderem in den Familien, bei privaten Feiern, in Sportvereinen an.“ So ähnlich äußerte sich auch ein Sprecher der Stadt Gelsenkirchen, wo der Inzidenzwert am Freitag auf 47,0 gestiegen war: „Der Skatabend, die Familienfeier zu Hause, der Partykeller – da liegen die Probleme“, hieß es.In Hamm, der Stadt mit der höchsten Corona-Inzidenzzahl in NRW (74,5) müssen nun Feiern auch in privaten Räumen angemeldet werden. In Essen kündigte Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) am Freitag noch an, bei der Bewältigung der Krise auch zum Beispiel Hilfen durch Bundeswehrangehörige zu prüfen.
Laut einer am Freitag getroffenen Vereinbarung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Bürgermeistern von Großstädten, sollen die Bundeswehr und das Robert Koch-Institut künftig Experten in Corona-Hotspots schicken, um bei der logistischen Abwicklung der Maßnahmen zu helfen, wenn in sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert wurden.
Wie sieht es in der Region Köln, Bonn, Leverkusen aus?
In Leverkusen wird wegen der steigenden Zahlen ein bereits geschlossenes Abstrichzentrum an einem früheren Freibadgelände wiedereröffnet, wie die Stadt mitteilte. In der Kreisstadt Siegburg versuchen die Stadt und das Kreisgesundheitsamt, das Infektionsgeschehen in der Evangeliums-Christen-Gemeinde Siegburg nachzuverfolgen. Das gestaltet sich nach dem Ausbruch aber offenbar schwieriger als gedacht, weil, so der Kreis, „der Kooperationswille Einzelner eingeschränkt war und zäh verlief“.
Wie viele Menschen sind denn da betroffen?
Die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen, die auf die Veranstaltungen der Gemeinde zurückgeführt werden können, lag am Freitag bei 14. Insgesamt 350 Menschen aus dem Umfeld der Gemeinde befinden sich in häuslicher Quarantäne. Ob der Gemeinde rechtliche Konsequenzen drohen, weil bei drei Gottesdiensten und einem Jugendtreff die Abstands- und Hygieneregeln offenbar nicht eingehalten wurden, ist unklar. „Wir werden prüfen, was dort geschehen ist“, sagt Jan Gerull, Pressesprecher der Kreisstadt.
Was sagt der NRW-Gesundheitsminister?
Der hält sich natürlich erst mal auf dem Laufenden. In einer telefonischen Schaltkonferenz mit mehreren Kommunen des Landes hat sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) über die steigenden Infektionszahlen ausgetauscht. Ein Großteil der Menschen halte sich an die Quarantäne-Auflagen, hieß es anschließend. Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen gebe es aber vereinzelt Probleme.
Das Ministerium hat die Hinweise aufgenommen und wird mit Blick auf die Corona-Strategie daraus Konsequenzen ziehen. Darüber hinaus soll der derzeitige Personalbedarf für die Überwachung der Quarantäne und der Nachverfolgung ermittelt werden. Laumann hat gegenüber den Krisenstäben noch einmal betont, wie wichtig die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung ist. Dies müsse so gut und so oft es geht kontrolliert werden – gerade bei privaten Veranstaltungen. Den Bürgern müsse klar sein, dass Verstöße auch Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Regeln gelten unter diesen Umständen eigentlich für die Beherbergung von Besuchern?
Nun ja, die aktuellen Vorgaben des Landes NRW klingen so: Kommen Gäste aus einem Gebiet, für das aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens eine gesonderte Corona-Regionalverordnung gültig ist, so dürfen diese Personen nur unter bestimmten Bedingungen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. nutzen. Dafür muss zum Beispiel ein negativer Corona-Test vorliegen. Dieser darf höchstens 48 Stunden – maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses – vor der Anreise vorgenommen werden.
Spielt es eine Rolle, ob Reisende touristisch oder geschäftlich unterwegs sind?
Ja, dazu heißt es ausdrücklich: Die Unterbringung aus zwingend notwendigen beruflichen oder sonstigen triftigen Reisegründen (Besuche von Familienangehörigen, Lebenspartners o.ä.) ist davon nicht betroffen. (mit dpa)