Wer sich für ein Schöffenamt am Gericht interessiert und die nötige charakterliche Reife dafür besitzt, kann sich bei der Stadt Leichlingen bewerben.
Schöffen aus Leichlingen gesuchtEhrenamtliche Richter müssen mindestens 25 Jahre alt sein

Wer sich für die Justiz interessiert, kann sich für das Schöffenamt bewerben.
Copyright: dpa
Wer will Schöffe oder Schöffin werden? Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 ruft die Stadt Leichlingen zu Bewerbungen für diese Tätigkeit auf. Gesucht werden Personen, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Amtsgericht Leverkusen sowie beim Landgericht Köln im Erwachsenenrecht sowie für die Jugendschöffenwahl engagieren möchten. Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Stadtverwaltung wird eine Vorschlagsliste aufstellen, aus der die Hauptschöffinnen und -schöffen im Erwachsenenrecht gewählt werden. Außerdem können sich interessierte Personen aus Leichlingen für das Jugendschöffengericht bewerben. Die Vorschlagslisten sollen alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Mindestalter 25 Jahre und Wohnsitz in Leichlingen sind Bedingung
„Für das verantwortungsvolle Amt wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie gesundheitliche Eignung und eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit benötigt“, erläutert die Verwaltung die Voraussetzungen. Bewerben kann man sich, wenn man über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, einen Wohnsitz in Leichlingen hat und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, höchstens aber 69 Jahre alt ist. Für den Jugendbereich sind zusätzlich Erfahrungen in der Jugenderziehung erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Schöffen- und Jugendschöffenamt erhalten Interessierte auf der Seite www.schoeffenwahl.de. Dort können auch die Bewerbungsformulare heruntergeladen werden. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Broschüre „Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ weitere Hinweise zu der Tätigkeit zusammengestellt.
Weitere Auskünfte zur Schöffenwahl im Erwachsenenrecht erteilt Brigitte Gutendorf, Amtsleiterin Bürgerbüro und Standesamt, unter 02175/992110 oder brigitte.gutendorf@leichlingen.de. Für die Jugendschöffenwahl ist Cora Lenz vom Amt für Kinder, Jugend und Familie, unter 02175/992-230 oder cora-eve.lenz@leichlingen.de zuständig. Bei ihnen können die Bewerbungsunterlagen angefordert und eingereicht werden.