Brandruine in LeverkusenDas ist die nächste Runde im Streit um „Alt Schlebusch“

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Alt Schlebusch Brandruine 2022

Im hinteren Teil der Baulücke steht der letzte Rest der Brandruine der Gaststätte „Alt Schlebusch“.

Leverkusen – Eigentlich sollte in diesem Januar das letzte Kapitel der Brandruine der 2003 niedergebrannten Gaststätte „Alt Schlebusch“ geschrieben werden. Die Stadt hatte eine Abbruchverfügung erlassen, die Ruinenreste sollten aus Standsicherheitsgründen endlich weg. Die Bagger rückten an, begannen mit dem Abriss. Eigentlich sollte nun bald neu gebaut werden, endlich, nach fast zwei Jahrzehnten Ruine in der Fußgängerzone. Eigentlich.

Unbefriedigender Zustand in der Fußgängerzone Schlebusch

Schnell kam es Anfang Februar zum Baustopp an der Bergischen Landstraße, die Arbeiter mussten unverrichteter Dinge die Baustelle wieder verlassen. Denn der Eigentümer des Nachbarhauses hatte vor Gericht kurzerhand eine einstweilige Verfügung gegen den Abbruch erwirkt. Er befürchtet, dass sein Haus in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn die unmittelbar angrenzende Mauer des Alt Schlebusch niedergerissen wird – das Nachbarhaus also nicht mehr stützt.

Nun bleibt den beiden Eigentümern nur noch die privatrechtliche Auseinandersetzung. Die Stadt schreibt in einer Mitteilung an den Rat und die Bezirksvertretung III, alle Ermächtigungen auf Basis des öffentlichen Rechts seien ausgeschöpft worden. Die Verwaltung, insbesondere in Person des Oberbürgermeisters Uwe Richrath (SPD), könne zwar noch moderierend tätig werden, die finale rechtliche Klärung müsse hingegen, möglicherweise in Form eines Rechtsstreits vor Gericht, privat herbeigeführt werden.

Das öffentliche Recht wurde ausgeschöpft

Der Standpunkt der Stadt ist deutlich: Die Brandruine stellt „einen unbefriedigenden Zustand und Anblick inmitten der Fußgängerzone Schlebusch dar, der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung stark missfällt“, schreibt sie in ihrer Mitteilung an die Politik. Seit über fünf Jahren führe OB Uwe Richrath intensive Gespräche mit allen betroffenen Parteien. Doch ganz offensichtlich ist die Verwaltung an der Sorge des Nachbarn gescheitert.

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Eine Mediation wird durch die Stadt zwar weiter in Aussicht gestellt, doch es scheint, als habe der Eigentümer der „Alt Schlebusch“-Ruine, Johannes Krämer, keinen Nerv mehr, darauf zu vertrauen, dass Einvernehmen mit dem Nachbarn erreicht wird. Er habe in aktuellen Gesprächen mitgeteilt, „nunmehr den privaten Rechtsstreit zu forcieren, um eine verbindliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen und anschließend die Arbeiten (Abriss und Neubau) fortführen zu können“, schreibt die Stadt.

Im Januar, mit der städtischen Abbruchverfügung in der Hand, hatte Ruinen-Eigentümer Krämer noch mit dem „Leverkusener Anzeiger“ über die Abstimmungsprobleme mit dem Nachbarn gesprochen: „Wenn ich die Mauer einfach abreiße, fällt da was zusammen, aber jetzt habe ich eine Verfügung und jetzt muss es sein und ich habe da nichts dagegen.“ 

Das ist hinfällig. Und so deutet nun alles darauf hin, dass die Brandruine des „Alt Schlebusch“ auch 2023, zwei Jahrzehnte nach dem verheerenden Feuer, Teil der Schlebuscher Fußgängerzone sein wird.

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