Der wegen Vergewaltigung angeklagte Leverkusener hielt sich angeblich in Tanger auf. Erwartet wurde er aber im Gericht in Köln-Sülz.
Marokko statt LeverkusenDer Angeklagte fehlte vor Gericht

Der Platz des Angeklagten im Landgericht blieb leer.
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Auch wenn in Marokko nach dem Erdbeben nicht alles bestens ist, ist der Aufenthalt dort in Nordafrika für einen Angeklagten womöglich angenehmer, als in einem Saal im Landgericht in Köln-Sülz: Der wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung angeklagte Leverkusener Mustafa J. ließ am Mittwoch (20. September) bereits zum zweiten Mal einen Verhandlungstermin platzen. Immerhin meldete er sich aus der alten Heimat und ließ sich von seinen Anwälten entschuldigen.
Auch ein in französischer Sprache verfasstes Attest, das eine Klinik in Tanger am Montag (18.9.) ausgestellt haben soll, erreichte die Kammer auf diesem Weg. Bei dem früheren Fehltag im Juli hatten Beobachter gemutmaßt, der Leverkusener mit marokkanischer Staatsbürgerschaft könne durchgebrannt sein, weil ihn womöglich in Deutschland eine Haftstrafe erwartet.
Enge Beziehungen nach Marokko
So ganz abwegig erscheint das alles nicht: Für die Vergewaltigung könnte Mustafa J. eine Haftstrafe bekommen. In der Familie gibt es enge Beziehungen zum Heimatland: Einer seiner zahlreichen Brüder hat sich nach Marokko abgesetzt; würde dieser Bruder nach Deutschland zurückkehren, droht ihm die Verhaftung. Mustafa J.’s Eltern sollen sich oft in Marokko aufhalten.
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Dem Angeklagten ist das Land auch nicht fremd: Er soll dort vor Jahren eine Einheimische geheiratet haben. Die Ehe, aus der ein Kind hervorgegangen ist, ist inzwischen wieder geschieden. Aber: Beim letzten Mal im Juli kam Mustafa J. zurück.
Der Mann, der auch früher schon wegen Gewalttaten gegen Frauen aufgefallen ist, steht vor Gericht, weil seine damalige Freundin ihn angezeigt hat. Die Taten sollen 2015 geschehen sein. Erst nach Jahren der Trennung war der jungen Frau aufgegangen, was Mustafa J. ihr alles angetan hatte – sie zeigte ihn an.
Der Staatsanwalt hatte am Mittwoch wenig Verständnis für die Art der Entschuldigung. Beim nächsten Mal solle der Angeklagte bitte ein Attest mit mehr Substanz bringen, ließ er die zwei Anwälte des Marokkaners wissen: „Ist der Angeklagte reiseunfähig? Ist er verhandlungsunfähig? Mir geht's drum, dass wir hier vernünftig entscheiden können!“
Dass eine Kammer über einen nicht anwesenden Angeklagten verhandelt, ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen erlaubt.