Konsequenzen der Corona-WelleAlle Großveranstaltungen im Oberbergischen untersagt

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Der VfL Gummersbach muss ohne Publikum auskommen.

Der VfL Gummersbach muss ohne Publikum auskommen.

Gummersbach – Die Konsequenzen der Corona-Welle ziehen immer weitere Kreise: Die Stadt Gummersbach und der Oberbergische Kreis wollen in enger Abstimmung die drei geplanten Großveranstaltungen in der Schwalbe-Arena am kommenden Wochenende untersagen. Namentlich sind das die Auftritte von Atze Schröder am Freitag, Ralf Schmitz am Samstag sowie das Zweitligaspiel des VfL Gummersbach am Sonntag. Dem VfL Gummersbach wird anheimgestellt, seine Spiele in der Schwalbe-Arena unter Ausschluss des Publikums auszutragen.

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Den Veranstaltern ist bereits am Dienstagnachmittag ein entsprechender Bescheid zugestellt worden. Sie haben nun die Möglichkeit, wie Bürgermeister Frank Helmenstein erläuterte, bis Mittwoch dazu Stellung zu nehmen. Erst wenn das erledigt ist, könne von Behördenseite aus die Verfügung auf Untersagung der drei Veranstaltungen erfolgen. Dass es so kommen wird, daran hat Helmenstein indes keinen Zweifel. Bei der Anhörung gehe es darum, dass der Rechtsweg eingehalten wird.

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Regelung gilt unbefristet

Nachdem NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag einen entsprechenden Erlass an die Unteren Gesundheitsbehörden angekündigt hatten, in dem der Umgang mit Großveranstaltungen geregelt wird, forderte Landrat Jochen Hagt umgehend auch alle übrigen Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis auf, ab sofort Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern zu untersagen. Die Regelung gilt unbefristet.

Nachholtermin

Das Schau-Spiel-Studio in Wiehl will die Premiere des Stücks „Magnolien aus Stahl“, die am 6. März abgesagt wurde, am kommenden Freitag, 13. März, nachholen. Man orientiere sich am Vorgehen des Kulturkreises, der die meisten „Tribute“-Konzerte im Burghaus stattfinden lassen will, teilt Theatersprecher Thomas Knura mit.

Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren mit einer Vorgabe durch die Untere Gesundheitsbehörde und der anschließenden Umsetzung durch die örtliche Ordnungsbehörde (Städte und Gemeinden), wie es in einer Mitteilung des Kreises heißt. „Mit diesen Maßnahmen möchten wir weitere Ansteckungen mit dem Coronavirus verhindern, mögliche Infektionsketten durchbrechen und das Infektionsgeschehen verlangsamen“, sind sich Landrat und Bürgermeister einig.

Kommunen vor Ort müssen jeden Fall einzeln abwickeln

Helmenstein sagte auf Nachfrage, dass er einerseits froh sei, Klarheit zu haben. Allerdings hätte er sich gewünscht, wenn das Land eine allgemeingültige Verfügung erlassen hätte, die für alle Veranstaltungen Gültigkeit hätte. So aber bleibe die Arbeit an den Kommunen vor Ort hängen, die jeden Fall einzeln abwickeln müsse. „Das ist für uns ein unglaublicher Mehraufwand“, so der Gummersbacher Bürgermeister.

Hagt begrüßt den Erlass: „Das unterstützt unsere Arbeit.“ Es sei wichtig, dass es eine einheitliche Regel fürs Land gebe. Hagt berichtete, dass der Erlass auch Einschränkungen für kleine Veranstaltungen vorsehe. „Wir werden das zeitnah prüfen und eine Risikobewertung vornehmen.“ In der Folge könne das heißen, dass kleinere Formate untersagt werden. Für den Landrat gilt: „Je weniger Veranstaltungen stattfinden, desto weniger kann sich Corona in der Region ausbreiten.“

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