Mietkosten-ProzessHaus am Silberberg in Wipperfürth – Aussetzen der Miete war rechtswidrig

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Ein weißes Gebäude mit dunklem Dach und einem asphaltierten Hof.

Das Gebäude auf dem Silberberg in Wipperfürth.

Das Landgericht Köln gab der Familie Mhaibesh als Vermieterin Recht und wies die Klage der Stadt zurück. 

Die Stadt hat den Prozess um Mietzahlungen für das Haus auf dem Silberberg verloren. Das Landgericht Köln gab der Feldhoff Immobilien GmbH der Familie Mhaibesh Recht und wies die Gegenklage der Stadt ab.

Es sei nicht rechtens gewesen, die Mietzahlungen einzustellen. Das bestätigte Daoud Mhaibesh auf Nachfrage dieser Zeitung. Ob die Stadt in Berufung geht, steht aktuell noch nicht fest. Eine mögliche Berufung werde von einem Anwalt geprüft, sagte Tanja Reinhold, Pressesprecherin der Stadt.

Stadt zahlte seit Anfang 2022 keine Miete mehr für die Immobilie

Seit Anfang 2022 hatte die Stadt für die Immobilie, die sie 2015 für zehn Jahre angemietet hatte, keine Miete und keine Nebenkosten mehr gezahlt. Dagegen hatte die Familie Mhaibesh geklagt. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung waren unterschiedlichen Auffassungen zum Mietvertrag, insbesondere des Brandschutzes. Der Brandschutz sei Sache des Vermieters, so die Stadt. Doch der sieht das anders. „Anfangs hatte die Verwaltung behauptet, es gebe in dem Haus keine Brandmeldeanlage“, hatte Daoud Mhaibesh im Oktober vorigen Jahres dieser Zeitung gesagt. Dabei habe die Stadt selbst eine solche Anlage installieren lassen. Diese müsse nur auf die Feuerwehr aufgeschaltet werden, so Mhaibesh.

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Nach Angaben eines Fachmanns der Feuerwehr handelt es sich dabei jedoch nicht um eine professionelle Brandmeldeanlage, die den Anforderungen der Feuerwehr entspreche. Solche Anlagen seien sehr teuer, auch im laufenden Betrieb. Die strittige Frage war, wer für die Kosten aufkomme. Ohne Brandschutz könne die Stadt keine Genehmigung zur Unterbringung von Flüchtlingen erteilen.

Vorübergehend waren im Haus am Silberberg auch Senioreneinrichtungen untergebracht. Das sei nur mit Sondergenehmigung und Aufstellen einer Brandwache möglich gewesen, so die Stadt. Für die vorgesehene Aufnahme von Flüchtlingen, und genau dazu sei die Immobilie ja angemietet worden, könne das Haus auf dem Silberberg erst genutzt werden, wenn es mit großem Aufwand brandschutztechnisch ertüchtigt würde, hatte Beigeordneter Dirk Kremer mitgeteilt. Vor dem Hintergrund, dass es gerade jetzt einen sehr großen Bedarf an Unterkünften gebe, sie dies besonders ärgerlich, so Tanja Reinhold.

Das Gericht hat sein Urteil gesprochen, doch wie geht es nun weiter?

Die Stadt muss die Miete plus Zinsen in Höhe von fünf Prozent nachzahlen, sowie die aufgelaufenen Nebenkosten, sagt Mhaibesh. Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31. Dezember 2025. Er sei jederzeit für Gespräche offen und hoffe, dass sich die Verwaltung zeitnah bei ihm melden werde, betont Mhaibesh. Es sei ja nicht so, dass es vorher keine Gespräche gegeben habe, so Reinhold.

Die hätten allerdings nicht zum gewünschten Ergebnis und einer Einigung geführt. Es sei unstrittig, dass die Immobilie Mängel habe. Unabhängig vom Gerichtsurteil sei es üblich, dass der Vermieter für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Bedingungen zuständig sei.


Internat, Seniorenheim, Notunterkunft

Das Haus auf dem Silberberg wurde 1955 als Internat für Schülerinnen des St.-Angela-Gymnasiums eröffnet. Bis Anfang der 1990er Jahren waren dort Schüler untergebracht. 1994 kaufte Elisabeth Feldhoff das Gebäude und zog mit dem Seniorenheim aus der Gummersbacher Straße auf den Silberberg. 2015 zogen dessen Bewohner in das neu errichtete Seniorenheim an der Lüdenscheider Straße um, die Stadt Wipperfürth mietete die alte Immobilie für zehn Jahre. (cor)

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