Die Veränderungen kämen daher, dass das Hochwasserrückhaltebecken an der Talstraße noch nicht in Betrieb gewesen sei.
HochwasserschutzÜberschwemmungsgebiet in Overath ist kleiner als gedacht

Das Überschwemmungsgebiet des Overather Dresbach hat sich verändert.
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Die Bezirksregierung in Köln hat das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Holzbachs und des Dresbachs in Overath verändert. Nach Auskunft von Overaths Erstem Beigeordneten Thorsten Steinwartz ist dabei das ordnungsbehördlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet sogar etwas kleiner geworden, es werden nun weniger Flächen als Überschwemmungsgebiet angesehen.
„Das liegt daran“, erklärte Steinwartz, „dass zuvor das Hochwasserrückhaltebecken an der Talstraße noch nicht in Betrieb gewesen ist.“ Nun habe die Bezirksregierung diese Hochwasserschutzmaßnahme mit berechnet.
Von Hochwasser gefährdete Flächen in Overath ausgewiesen
Der Dresbach mündet in Steinenbrück in den Holzbach. Laut der Bezirksregierung Köln stellen die ausgewiesenen Gebiete dar, welche Flächen voraussichtlich bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt werden, sie dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen.
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Die Änderungen an den Überschwemmungsgebieten des Holzbachs und des Dresbachs seien relativ geringfügig, erläuterte Dezernent Rudolf Wergen, fest stehe, dass das neue Rückhaltebecken allein für einen Hochwasserschutz unterhalb nicht ausreiche. Wergen verwies darauf, dass die Bezirksregierun Köln auch an der Sülz in Overath tätig sei und dort unter anderem Vermessungsarbeiten für größere Abflüsse und entsprechend größere Flächen durchführe, mit Blick auf das katastrophale Hochwasser im Juli 2021.
Hochwasserschäden sollen verringert werden
In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, um eine Verschärfung der Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation zu verhindern. So darf in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht mehr gebaut werden, es dürfen keine Bäume und Sträucher gepflanzt werden und es darf auf diesen Flächen auch kein Grünland mehr in Ackerland umgewandelt werden.
In Überschwemmungsgebieten dürfen per Gesetz darüber hinaus auch keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern, fortgeschwemmt werden könnten oder wassergefährdend sind. Auch neue Baugebiete sind auf diesen Flächen nicht erlaubt. Ausnahmen von diesen Verboten kann die zuständige Behörde zulassen, sofern die Hochwassergefahr dadurch nicht verschärft wird.