1. FC Köln nach Müller-Römers RücktrittDie richtige Entscheidung

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Stefan Müller-Römer auf der Mitgliederversammlung 2019

  • Stefan Müller-Römer ist nicht mehr Vorsitzender des Mitgliederrats, damit verliert er den Platz im Gemeinsamen Ausschuss.
  • Indem der Anwalt dem Gremium erhalten bleibt, erfüllt er den Auftrag der Mitglieder.
  • An exponierter Stelle im Verein war er nach Ansicht seines eigenen Gremiums nicht mehr tragbar.
  • Ein Kommentar.

Köln – Im Oktober 2018 erhielt Stefan Müller-Römer den Auftrag, sich für drei Jahre im Mitgliederrat zu engagieren; rund 64,4 Prozent der FC-Fans in der Lanxess-Arena gaben dem Anwalt damals ihre Stimme. 64,4 Prozent bedeuteten das sechstbeste Ergebnis aller 41 Kandidaten, die sich zur Wahl gestellt hatten. Dass der Mitgliederrat anschließend Müller-Römer zu seinem Vorsitzenden bestimmte, beweist, dass die Wahl des Mitgliederrates unabhängig zu sehen ist von der Entscheidung der Mitglieder, wen sie zu ihrem Vorsitzenden machen. Nichts daran ist falsch.

Konsequent genug?

Gleich nach Müller-Römers Rücktritt stellte sich allerdings die Frage, ob es nicht die konsequentere Entscheidung gewesen wäre, sich vollständig aus dem Gremium zurückzuziehen. Doch diese Entscheidung hat nicht der Mitgliederrat zu treffen, und eigentlich liegt sie auch nicht in Müller-Römers Händen. Denn als die Mitglieder im Oktober 2018 abstimmten, wirkte der Anwalt schon seit anderthalb Jahrzehnten beim 1. FC Köln. Nie hat er sich allzu diplomatisch verhalten, stets hat er es sich früher oder später mit handelnden Personen überworfen, seien es Präsidenten oder Geschäftsführer. Sein Betragen; seine Art, Menschen mit drastischen Mails zu überziehen – all das war zumindest vom Hörensagen bekannt, und es war der demokratische Beschluss des Mitgliederversammlung des 1. FC Köln, dass man diesen Mann in einem Gremium haben wollte, das unter anderem dafür zuständig ist, dem Vorstand auf die Finger zu schauen. Und tatsächlich schien ein Mann mit Müller-Römers Robustheit und Gestaltungswillen keine schlechte Besetzung für ein Kontrollgremium.

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Die Struktur des Mitgliederrats ist jedoch eine besondere, entsendet das Gremium doch zwei Mitglieder in den Gemeinsamen Ausschuss, wo die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden. Diese beiden Mitglieder informieren ihre Kollegen der Satzung nach nur „grundsätzlich“, und tatsächlich gibt es ein großes Informationsgefälle zwischen den Vorsitzenden und den anderen Mitgliederräten. Indem Stefan Müller-Römer seine Kollegen am Mittwoch fragte, ob sie ihre Entscheidung, ihn in den Gemeinsamen Ausschuss zu schicken, weiter für richtig hielten, dokumentierte er eine Einsicht. Nach seinem gescheiterten Engagement im Vorstand war nun, da einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht worden war, wie Stefan Müller-Römer im Namen des Gremiums mit Mitgliedern kommuniziert, auch seinen Kollegen im Mitgliederrat endgültig klar, dass der 52-Jährige im Gemeinsamen Ausschuss nicht richtig war.

Als ordentliches Mitglied wird er dem Rat jedoch erhalten bleiben. Damit erfüllt er seinen Auftrag, den ihm die Wähler vor zwei Jahren erteilt haben. Und daran ist nichts auszusetzen.

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