Eilantrag bei GerichtKEC will Zuschauer-Beschränkungen überprüfen lassen
Köln – Die Kölner Haie haben wegen der Zuschauerbeschränkungen bei ihren DEL-Spielen in der Lanxess-Arena beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag gestellt. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die dem KEC momentan nur 4000 Besucher mit der 2-G-plus-Regel in der 18.600 Zuschauer fassenden Halle erlaubt, soll dabei auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Haie-Geschäftsführer Philipp Walter hegt Zweifel an ihrer Verhältnismäßigkeit und verweist unter anderem auf „die Voraussetzungen in der größten Eishockey-Arena Europas mit einer Belüftung, welche ein Haie-Heimspiel mit einer Open-Air-Veranstaltung vergleichbar“ mache. Walter weiter: „Die nachweislich hohe Bereitschaft und Disziplin unserer Fans sowie die Entwicklung der letzten Wochen, die eine Überlastung des Gesundheitssystem nicht erwarten lässt, bringen uns dazu, die Verordnung prüfen zu lassen.“
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Die Zuschauer-Verordnungen haben sich in der aktuellen DEL-Saison für die Haie einige Male geändert. Am Anfang waren ihnen 9000 Zuschauer erlaubt, danach 11.400, dann 5000, es folgten Geisterspiele ohne Publikum, bis wieder 750 Besucher zugelassen wurden – und nun laut der neuen Verordnung 4000. Da der KEC fast 5000 Dauerkartenbesitzer müssen die Plätze teilweise verlost werden. Walter erklärt: „Während in vielen anderen Bereichen des Lebens und auch in anderen Ländern, gerade in Sportstadien, Freiheit und Selbstbestimmung zurückkehren, sehen wir uns weiterhin starken Einschränkungen ausgesetzt. Diese haben massive wirtschaftliche Folgen für uns.“
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Kölner Haie erwarten am Freitag München
Die aktuelle Beschlussvorlage für den Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch sieht ab dem 4. März weitere Öffnungsschritte für den Sport vor. In Hallen dürften demnach maximal 6000 Zuschauer bei höchstens 60 Prozent Auslastung eingelassen werden.
Ihre nächste Heimpartie bestreiten die Haie am Freitag (19.30 Uhr) gegen München.