25.000 Euro Strafe möglichBislang keine Verstöße gegen 3G am Arbeitsplatz in Köln

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3G am Arbeitsplatz

Corona-Schnelltest am Arbeitsplatz

Köln – Die Bezirksregierung Köln hat bislang keine Verstöße gegen die Einhaltung von 3G-Regeln am Arbeitsplatz registriert, wie eine Sprecherin auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeiger mitteilte. Seit dieser Woche überprüft die Bezirksregierung Arbeitgeber auf mehrere Faktoren.

„Wir haben einen Fragenkatalog entwickelt, ob zum Beispiel 3G kontrolliert wird, ein Hygienekonzept vorhanden ist und Masken sowie zwei Tests pro Woche ausgeteilt werden", sagte die Sprecherin. Ferner werde geprüft, ob auch die Homeoffice-Pflicht umgesetzt wird.

Strafe nach Ermessen

Mit bis zu 25.000 Euro Strafe ahndet die Bezirksregierung Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Wie hoch diese tatsächlich ausfällt, wird anhand des Fragenkatalogs und des Ermessens des Prüfers festgelegt. Bei einem Verstoß wird anschließend eine Zeit zur Nachbesserung vereinbart und erneut geprüft. Die Kontrollen sollen zunächst bis zum 24. Dezember durchgeführt werden.

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Die Regeln, die Bundestag und Bundesrat im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz beschlossen hatten, traten am 24. November in Kraft. Nur Geimpfte, Genesene oder Mitarbeiter mit tagesaktuellem negativen Testergebnis dürfen seitdem ins Büro oder in den Betrieb. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Zugangsvoraussetzungen zu überprüfen und zu dokumentieren. Zudem herrscht eine Homeoffice-Pflicht für alle, die nicht aus betriebsbedingten Gründen am Arbeitsplatz sein müssen. (lfr)

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