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„Klimaschutz hausgemacht“Landesregierung erleichtert Bau von Solaranlagen und Wärmepumpen

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Zwei Module einer Fotovoltaikanlage auf einem Dach.

Module einer Fotovoltaikanlage.

Der Ausbau erneuerbarer Energien wird für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Ein Erlass der Landesregierung soll bisher geltende Mindestabstände beim Bau von Solaranlagen und Wärmepumpen neu regeln.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen entbürokratisiert die Nutzung von Sonne, Wind und Erde rund um das eigene Haus. Am Freitag veröffentlichte die Landesregierung einen Erlass, der Hauseigentümern den Ausbau erneuerbarer Energien vereinfacht.

„Klimaschutz hausgemacht“, nannte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Initiative. „Damit werden beispielsweise Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften sowie das Aufstellen von Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ermöglicht“, kündigte sie in Düsseldorf an. „Das schont bei steigenden Energiepreisen auf lange Sicht nicht nur den Geldbeutel, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz.“

Wärmepumpen ohne Abstand

Auf Grundlage des neuen Erlasses könnten nun etwa Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur benachbarten Grenzwand auf Dächern installiert werden. Diese Ausnahme von der bisherigen Abstandsregelung in der Landesbauordnung muss aber schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Sie gilt nur für die Gebäudeklassen eins und zwei. Unter Gebäudeklasse eins versteht NRW freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern oder   freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.   Gebäudeklasse zwei umfasst ebenfalls Gebäude unter 400 Quadratmetern, allerdings nicht freistehend, also auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser.

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Auch bei Wärmepumpen fällt der Mindestabstand weg. Eine Baugenehmigung sei für das Aufstellen einer Wärmepumpe nicht erforderlich, erläuterte das Ministerium. Auch hier müsse die Ausnahme vom üblichen Mindestabstand aber bei der Aufsichtsbehörde beantragt werden.

„Der Unternehmer, der die Wärmepumpe installiert und anschließt, muss seinem Auftraggeber erklären, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.“ Dazu gehörten auch die Immissionsschutzvorschriften. „Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.“

Micro-Windanlagen möglich

Zudem stelle der Erlass klar, dass unter „verfahrensfreie Bauvorhaben“ auch Kleinst- oder Micro-Windanlagen fielen, die deutlich unter zehn Meter groß seien. In überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten müssten Windenergieanlagen „aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotenzials“ aber weiterhin genehmigt werden.

Die Rhein-Energie, hatte erst diese Woche mitgeteilt, selbst den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie im Gebiet der Stadt Köln vorantreiben zu wollen. „Es gibt Flächen am Rande der Stadt Köln, entlang von großen Industrieanlagen oder an den Flanken der Autobahnen. Darüber sind wir mit großen Industriebetrieben im Gespräch“, sagte Rhein-Energie-Chef Andreas Feicht dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Es geht um Firmen, die noch Freiflächen haben, die sie für ihre eigene Stromproduktion nutzen wollen und die mit der Rhein-Energie über die Realisierung sprechen. (mit dpa)

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