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Entlastung für BürgerSo funktioniert die Gaspreisbremse – und so viel können Sie sparen

Lesezeit 3 Minuten
Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche.

Die Flamme eines Gasherdes brennt: Die Strom- und Gaspreisbremse soll vielen Bürgerinnen und Bürgern Entlastungen bringen. (Symbolbild)

Um Haushalte zu entlasten, will die Regierung die Kosten für Strom und Gas deckeln. Wie das funktioniert – und ab wann entsprechende Gas- und Strompreisbremsen wirken sollen.

Immer mehr Menschen erhalten dieser Tage Post ihres Strom- und Gasanbieters, in der sie über enorme Preiserhöhungen informiert werden. Um die gestiegenen Energiekosten abzufedern, will die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen in Deutschland mit einer Preisbremse auf Gas und Strom unterstützen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, fassen wir hier kurz und knapp zusammen.

Was ist die Gaspreisbremse und wer profitiert davon?

Genau genommen handelt es sich bei der Gaspreisbremse um eine von zwei Entlastungen, die unter dem Oberbegriff Energiepreisbremse zusammengefasst werden. Neben der Gaspreis- gibt es auch noch eine Strompreisbremse. Beide sollen, wie der Name suggeriert, die Preise, die Kunden bei ihrem Strom- oder Gasanbieter zahlen, reduzieren. Zugute kommen sollen Gas- und Strompreisebremse sowohl privaten Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland.

Ist die Gaspreisbremse bereits beschlossen?

Die Ampelkoalition hat die Energiepreisbremse noch nicht offiziell beschlossen, wohl aber einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den nun rasch im Bundestag abgestimmt werden soll. Anschließend müsste auch der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Damit Energieversorger das Gesetz rasch umsetzen können, soll es noch vor Ablauf diesen Jahres verabschiedet werden.

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Ab wann wirken Gaspreis- und Strompreisbremse?

Die Preisbremse auf Gas und Strom soll zum 1. März 2023 in Kraft treten, aber rückwirkend ab 1. Januar 2023 und bis 30. April 2024 gelten. Das heißt, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern im März für drei Monate bei ihren Strom- und Gaskosten entlastet werden.

Darüber hinaus haben Bundestag und Bundesrat bereits eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen, mit der die Abschlagszahlungen von privaten Haushalten und Firmen im Dezember 2022 übernommen werden. Die „Soforthilfe“ soll als finzielle Brücke dienen, bis die Energiepreisebremse in Kraft tritt.

Wie wird die Energiepreisbremse finanziert?

Strom- und Gaspreisbremse sollen mithilfe eines dafür vorgesehenen „Abwehrschirms“ bezahlt werden. Dieser hat ein Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro und soll durch den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) finanziert werden. Hierfür hat der Bundestag eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt.

Wie hoch sind Gaspreisbremse und Strompreisbremse?

  • Der Gaspreis wird durch die Gaspreisbremse auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Diese Deckelung gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Alles, was über dieser Deckelung an Gas verbraucht wird, bezahlen Verbraucherinnen und Verbraucher zum vertraglich vereinbarten Preis.
  • Bei der Fernwärme soll der gedeckelte Bruttopreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.
  • Für Unternehmen gilt ein gedeckelter Gaspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs.
  • Der Strompreis wird durch die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Wie viel Geld spare ich durch die Gaspreisbremse?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies vom individuellen Verbrauch und Tarif abhängig ist, zu dem Kunden Gas von ihrem Anbieter beziehen. Da vor allem Neukunden derzeit unter teuren Gasverträgen leiden, werden sie am meisten von der Entlastung profitieren. Wer hingegen ohnehin schon weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, wird von der Deckelung natürlich nichts mitbekommen.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen jedoch, wie viel Geld durch die Gaspreisbremse gespart werden kann. Hinweis: Als Grundlage für die Beispielrechnungen dient der tagesaktuelle Mittelpreis für Neukunden von 19 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 22.11.2022).

Vebrauch ca. 5000 kWh im Jahr: 950 Euro im Jahr: Ersparnis durch Gaspreisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch: 280 Euro

Vebrauch ca. 12.000 kWh im Jahr: 2280 Euro im Jahr: Ersparnis durch Gaspreisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch: 672 Euro

Vebrauch ca. 18.000 kWh im Jahr: 3420 Euro im Jahr: Ersparnis durch Gaspreisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch: 1008 Euro

Vebrauch ca. 20.000 kWh im Jahr: 3800 Euro im Jahr: Ersparnis durch Gaspreisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch: 1120 Euro

Vebrauch ca. 35.000 kWh im Jahr: 6650 Euro im Jahr: Ersparnis durch Gaspreisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch: 1960 Euro (Patrick Fam / mit dpa)

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