„Rechtswidrig“Reker akzeptiert Urteil der Bezirksregierung im Fall Charles nicht

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Stefan Charles soll Kölns neuer Kulturdezernent werden.

Köln – Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich über die Einschätzung der Bezirksregierung zum Personalverfahren und zur Wahl des neuen Kulturdezernenten Stefan Charles am Donnerstag „irritiert“ gezeigt und sich zur Klärung an die Landesregierung gewandt. Die Bezirksregierung, die als Kommunalaufsicht fungiert, hatte sowohl das Verfahren als auch die daraus resultierende Wahl als rechtswidrig eingestuft und den Vorgang nur ausnahmsweise nicht beanstandet. Die Behörde vertritt die Ansicht, dass die Findungskommission für das Kulturdezernat nicht nur aus Ratsmitgliedern der Bündnisparteien CDU, Grüne und Volt hätte bestehen dürfen. Die anderen Fraktionen hätten demnach nicht außen vor bleiben dürfen.

„Alle von mir durchgeführten, wie auch alle mir bekannten Verfahren zur Beigeordnetensuche, sind in dieser Art und Weise wie im aktuellen Fall geführt worden“, sagte Reker. Von daher sei sie verwundert, dass bis dato die Prüfung durch die Bezirksregierung keinen Anlass ergab, diese Verfahren zu kritisieren. „Im Gegenteil wurden sogar noch vor kurzem solche Verfahren von der Bezirksregierung bestätigt“, sagte Reker. Sie teile die Rechtsauffassung der Bezirksregierung ausdrücklich nicht. Sie habe Stefan Charles seine Ernennungsurkunde überreicht, da die Bezirksregierung sie trotz der Einwände nicht angewiesen hatte, den Ratsbeschluss zu beanstanden.

Reker bittet Scharrenbach um Stellungnahme

„Diese Rechtsauffassung habe ich heute sowohl gegenüber dem Rat der Stadt Köln erneuert, als auch der Landesregierung mitgeteilt“, sagte Reker. Außerdem habe sie um eine Stellungnahme der zuständigen Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) gebeten, da sie die Anweisung der Bezirksregierung für zukünftige Verfahren in der Form nicht akzeptieren könne. Die Behörde hatte angekündigt, Verfahren mit Findungskommissionen, deren Teilnehmer nur einen Teil der Fraktionen im Stadtrat abbilden, nicht länger zu dulden. „In meinen Augen geht die Bezirksregierung weit über die Vorgaben des Landes hinaus und greift ganz erheblich in das Selbstverwaltungsrecht der Stadt Köln ein“, sagte die Oberbürgermeisterin. Die Stadt brauche für zukünftige Verfahren „Verlässlichkeit und größtmögliche Rechtssicherheit“.

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In dem Schreiben an Ministerin Scharrenbach, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, verweist Reker auf einen Erlass des Düsseldorfer Kommunalministeriums zur „Ausgestaltung des Stellenbesetzungsverfahrens für Beigeordnete“. „Die Auffassung der Regierungspräsidentin teile ich nicht. Die von ihr formulierten Vorgaben verletzen das Selbstverwaltungsrecht der Stadt Köln und stehen nicht im Einklang mit den von Ihrem Haus im letzten Jahr festgelegten Grundsätzen zur Beigeordnetenwahl“, schreibt Reker in dem Brief.

OB Reker verweist auf Findungskommission

Die Oberbürgermeisterin verweist zudem darauf, dass eine Findungskommission, die die Zusammensetzung des Stadtrats abbilde, in Köln eine „erhebliche Größe“ hätte, da es acht Fraktionen und drei Einzelmitglieder gibt. Der Erlass des Ministeriums sehe dagegen ausdrücklich auch die Möglichkeit vor, Auswahlgespräche durch einzelne Fraktionen führen zu lassen.

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Die Linke-Fraktion fordert, dass die Stadt Köln ab sofort nur noch Findungskommissionen für Beigeordnete einrichten soll, deren Mitglieder die Verhältnisse im Stadtrat abbilden.

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