Eine Krankenschwester baut unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen tödlichen Unfall. Beim Urteil im Amtsgericht fand der Richter deutliche Worte.
„Wer sich in Gefahr begibt ...“Richter gibt toter Beifahrerin große Mitschuld – Bewährung für Freundin

Der zerstörte Mercedes nach dem tödlichen Unfall auf der A57 in Köln im Juni 2022.
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Eine Krankenschwester aus Dormagen wurde vor dem Amtsgericht Köln zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – die Angeklagte hatte unter Einfluss von Alkohol und Kokain auf der A57 einen Unfall gebaut, bei dem ihre Freundin ums Leben kam. Der Richter gab der Verstorbenen aber auch eine deutliche Mitschuld und zitierte dazu ein bekanntes Sprichwort: „Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um.“
Köln: Unfall unter Alkohol- und Kokaineinfluss
Die beiden Freundinnen waren im Juni vergangenen Jahres nach Köln gefahren, um in Ehrenfeld für Kokain-Nachschub zu sorgen. Auch wurde reichlich Alkohol getrunken. Auf der Rückfahrt geriet die Angeklagte mit ihrem Mercedes-Cabrio auf den Grünstreifen der Autobahn, das Auto krachte in die Leitplanke, überschlug sich zweimal und blieb in einer Böschung liegen. Die Front des Wagens wurde eingedrückt.
Immerhin sei es die freie Entscheidung des 25-jährigen Opfers gewesen, sich zu der betrunkenen Freundin ins Auto zu setzen, sagte der Richter. Dazu kam eine tragische Note: Bei dem Cabriolet der Angeklagten hatten die Airbags nicht ausgelöst, außerdem funktionierte auf der Beifahrerseite der Gurtstraffer nicht. So verblieb nach der Kollision ein kleiner Spielraum zwischen Körper und Gurt.
Köln: Fahrerin überlebte mit leichteren Verletzungen
Dass die Beifahrerin durch diesen technischen Fehler nicht in den Sitz gepresst wurde, soll mit dazu geführt haben, dass sie nach der Kollision mit dem Kopf den Asphalt berührt hatte. Schwerste Schädel- und Hirnverletzungen waren die Folge, die junge Frau war sofort tot. Die Fahrerin hingegen überlebte mit relativ leichten Verletzungen. Bei ihr funktionierte der Gurtstraffer tadellos.
Diese Umstände führten letztlich zu einer Bewährungsstrafe. Der Richter zeigte sich in Richtung der Angeklagten aber auch entsetzt darüber, wie man sich so „besoffen und vollgekokst“ ans Steuer eines Autos setzen könne. Der Vorsitzende setzte eine Führerscheinsperre von zwei Jahren fest. Außerdem muss die Angeklagte eine Geldbuße von 9600 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.