Im Kölner Amtsgericht musste sich eine „falsche Staatsanwältin“ aus Kalk in einem kuriosen Strafprozess verantworten.
Im Kölner OberlandesgerichtFalsche Staatsanwältin verprügelt und bespuckt Wachtmeister

Das Gebäude des Kölner Oberlandesgerichts am Reichenspergerplatz.
Copyright: Uwe Weiser
Wegen Amtsanmaßung, Körperverletzung und Beleidigung musste sich eine 42-jährige Kölnerin in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht verantworten. Die arbeitslose Frau aus dem Bezirk Kalk hatte sich bei Behörden mehrfach als Staatsanwältin ausgegeben. Auch wurde ihr ein körperlicher Angriff auf einen Wachtmeister im Oberlandesgericht (OLG) am Reichenspergerplatz vorgeworfen.
In Anschreiben mit „Staatsanwältin“ unterschrieben
Ein Schreiben an das Bezirksrathaus Kalk hatte die Angeklagte nicht nur mit einer Grußformel und ihrem Namen, sondern auch dem Zusatz „Staatsanwältin“ versehen. Damit hatte sie laut Anklage der echten Staatsanwaltschaft „unbefugt inländische Amtsbezeichnungen“ genutzt und somit einen Missbrauch von Titeln verwirklicht, der laut Gesetz mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden kann.
In einem verwirrten Zustand soll die Frau dann das Oberlandesgericht betreten und sich abermals als Staatsanwältin ausgegeben haben. Sie wolle zur Generalstaatsanwaltschaft, die in dem alten Riehler Prachtbau ebenfalls ihren Sitz hat. Nachdem sie sich aber nicht entsprechend ausweisen konnte, hatte der Wachtmeister der Angeklagten an der Pforte den Zutritt zu dem Gebäude verwehrt.
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Kölner Wachtmeister am OLG wüst beschimpft
„Mach die Tür auf“, rief die 42-Jährige daraufhin, auch soll sie den Wachtmeister als „Arschloch“, „Affe in Uniform“ und „Nazi-Schwein“ beschimpft haben. Als dieser die Frau aus dem Gebäude werfen wollte, habe sie den Mann angespuckt. Nachdem der Beamte sich daraufhin weggedreht hat, soll die Angeklagte das genutzt haben, um diesem auf den Rücken und ins Gesicht zu schlagen.
„Ich bin Politologin und Staatsanwältin und habe eine Doktorarbeit gemacht“, so stellte sich die Angeklagte beim Prozess der Richterin vor. „Muss man da nicht zwei Staatsexamen machen?“, fragte die Vorsitzende. Die Antwort: „Ja, habe ich auch gemacht.“ Vor dem Vorfall am Oberlandesgericht habe sie dort ihren Probedienst absolviert, behauptete die Beschuldigte wahrheitswidrig.
Köln: Weiteres Verfahren wegen Brandstiftung
„Haben Sie schon mal Stimmen gehört?“, wollte die Richterin wissen. „Nein, noch nie“, entgegnete die Kölnerin. „Aber da war doch mal was mit einem Porno“, sagte Verteidiger Ingo Lindemann. So hatte die Angeklagte behauptet, ihre Nachbarin in der Wohnung obendrüber würde extra laut Sexfilme abspielen, damit sie nicht schlafen könnte – ein offenbares Hirngespinst.
Ein Gutachter stellte beim Prozess eine psychische Erkrankung fest, die Richterin nahm daher eine Schuldunfähigkeit an und sprach die Angeklagte für die Fälle aus dem Jahr 2020 frei. Allerdings existiert noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung. Vor der Wohnung der Nachbarin soll die Frau eine Tüte angezündet haben. Wann das verhandelt wird, steht noch nicht fest.