Ekelerregende Zustände herrschten in einem Kölner Gastronomiebetrieb. Das führte die Betreiber auf die Anklagebank.
Ekelhafte ZuständeRattenkot auf Mehlsäcken – Kölner Lebensmittelhändler auf der Anklagebank

Ratten und Mäuse hatten sich in dem Kölner Gastrobetrieb breitgemacht. (Symbolbild)
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Wegen gravierender Verstöße gegen Hygienevorschriften mussten sich zwei Lebensmittelhändler vor dem Kölner Amtsgericht verantworten – und das nicht zum ersten Mal. In ihrem Vertrieb für Gastronomen hatten sich Ratten und Mäuse ausgebreitet. „Die Mängel waren so offensichtlich, dass sie für die Angeklagten klar ersichtlich waren“, hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Kölner Betrieb: Ratten- und Mäusekot auf den Mehlsäcken
Die „Schadnager“ hätten Kot und Urin in den Ecken des Lagerraums hinterlassen und die Mehlsäcke angefressen und verunreinigt. Die Betreiber hätten sich nicht ausreichend um die Bekämpfung der Schädlinge gekümmert, so der Vorwurf der Staatsanwältin. Bei einem Kunden hätten diese eklatant unhygienischen Zustände laut Anklage Ekel und Widerwillen ausgelöst, hätte er von diesen gewusst.
Auf Fotos angesprochen, rechtfertigte sich ein Betreiber beim Prozess. „Ich muss dazu sagen, das sind die Ecken und die Mehlsäcke waren schon abgelaufen und sollten entsorgt werden“, sagte er. „Aber das sind doch richtige Köder für Ratten und Mäuse, das sieht sehr chaotisch aus“, entgegnete der Richter. „Wir haben nichts an die Kunden herausgegeben, was befallen war“, so ein Angeklagter.
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„Ordnung ist anders“, sagte der Richter und beschrieb die Zustände im Betrieb als „heftig“. Auch bemängelte der Vorsitzende den schlechten Zustand der Toiletten, „die darf nicht so schlimm aussehen, dass sich da keiner nähern will“. „Die haben wir jetzt abgebaut“, da sie ohnehin nicht mehr genutzt worden seien, rechtfertigte sich der Betreiber. Man habe noch eine andere Toilette.
Kölner Lebensmittelhändler müssen Geldauflage zahlen
Von einem Lebensmittelbetrieb müsse man einfach erwarten, „dass da morgens und abends durchgefegt wird, so darf es ja nicht aussehen“, sagte der Richter. Gleichwohl erkannte er an, dass die Betreiber nach der Kontrolle durch die Lebensmittelbehörde einen Kammerjäger engagiert hatten. „Der Betrieb ist entrattet, daher scheint es ja jetzt zu fluppen“, meinte der Richter.
Auf Anregung des Vorsitzenden wurde das Verfahren letztlich mit Zustimmung der Staatsanwältin eingestellt. Die beiden Betreiber, von denen einer schon einschlägig vorbestraft war, müssen jeweils 1500 Euro an Geldauflage zahlen. Schon einmal war ein früheres Verfahren eingestellt worden. Zahlen die Lebensmittelhändler das Geld innerhalb von sechs Monaten, wird auch die aktuelle Strafakte geschlossen.