Es war nicht der erste Verstoß in einem Kölner Supermarkt gegen die Hygienevorschriften, wie der Prozess am Amtsgericht zeigte.
„Die Mäuse tanzten Ballett“Kölner Supermarkt in „desolatem Zustand“ – Betreiber vor Gericht

Der Kölner Supermarkt war übersät mit Ausscheidungen von Nagern.
Copyright: dpa (Symbolbild)
Wegen schwerer Verstöße gegen Hygienevorschriften ist der Betreiber eines Lebensmittelgeschäfts im Bezirk Kalk zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Dem Geschäftsmann, der bereits mehrfach wegen ähnlicher Verstöße mit Verunreinigungen durch Mäusekot aufgefallen war, drohte sogar ein Berufsverbot. Beim Prozess im Kölner Amtsgericht gelobte er jedoch Besserung.
Köln: Stadt Köln stellte „desolaten hygienischen Zustand“ fest
Laut dem Kontrollbericht der Stadt befand sich der Betrieb des Angeklagten im März dieses Jahres in einem „hygienisch desolaten Zustand“. Auf Verpackungen von Lebensmitteln seien Ausscheidungen von „Schadnagern“, so die Staatsanwältin, gefunden worden, weitere Tüten seien angefressen gewesen. Der Anlieferungsbereich war so verunreinigt, dass eine Gefahr der Kontamination bestand.
Die gelagerten Waren in dem Supermarkt seien in Teilen nicht mehr zum Verzehr geeignet gewesen. Verbraucher hätten bei Kenntnis davon Ekel empfunden, hieß es in der Anklageschrift. Fotos in der Akte zeigten Mäusekot in den Auslagen, etwa auf Konservendosen. Der Richter brachte es bei der Verhandlung auf den Punkt: „Da tanzte offenbar ein ganzes Mäuseballett auf den Regalen herum.“
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Köln: Schon das dritte Verfahren wegen Schädlingsbefall
Zwar sei die Mäuseplage in der Stadt Köln bekannt. „Die Nager begegnen mir auch in meinen Stammlokalen“, sagte der Richter. Doch der Supermarkt-Betreiber habe einfach zu wenig gegen den Schädlingsbefall unternommen. Gericht und Staatsanwaltschaft wiesen darauf hin, dass sich der Betreiber nun schon dem dritten Gerichtsverfahren wegen ähnlicher Vorfälle stellen müsste.
Der erste strafrechtlich verfolgte Verstoß gegen Hygieneauflagen wurde seinerzeit noch gegen eine Zahlung von 1.500 Euro eingestellt. Vergangenen März musste sich der Supermarkt-Betreiber erneut vor Gericht verantworten. Auch hier war auch die Rede von offenen Fleischresten. Der Mann hatte eine Verwarnung erhalten. Nur wenige Tage später wurde er erneut kontrolliert – und fiel wieder auf.
Köln: Supermarkt-Betreiber hat bereits Maßnahmen ergriffen
Der Geschäftsmann ließ durch seinen Anwalt mitteilen, dass er inzwischen umfassende Maßnahmen ergriffen habe. Der Schädlingsbekämpfer käme regelmäßig und Reinigungsintervalle seien ausgeweitet sowie neue „mäusesichere“ Regale für 11.000 Euro angeschafft worden. Zusätzlich habe der Betreiber spezielle Lampen besorgt, um die Spuren von Schadnagern besser erkennen zu können.
Angebrachte bauliche Mängel und ein Vermieter, der keine neuen Fenster einbauen wolle, ließ das Gericht nicht gelten: „Dann muss man eben mehr putzen.“ Die Staatsanwältin erkannte die in der Zwischenzeit unternommenen Anstrengungen jedoch an – sie forderte mit 90 Tagessätzen zu je 60 Euro eine Strafe, die nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Dem kam der Richter nach.