Zum Prozessauftakt im Landgericht Köln räumte der 64-jährige Angeklagte den Angriff ein.
Bei ZwangsräumungKölner attackiert Vermieter mit Messer – Prozess wegen versuchten Mordes

Der Fall um versuchten Mord wird vor dem Landgericht Köln verhandelt.
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Nach einem Messerangriff auf seinen früheren Vermieter muss sich ein 64-jähriger Kölner wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten. Der Mann legte am Dienstag beim Prozessauftakt ein Geständnis ab. Ihm seien im Rahmen der geplanten Zwangsräumung seines WG-Zimmers in Weiden „die Sicherungen durchgebrannt“, schilderte er dem Vorsitzenden Richter.
Köln: Vermieter klagte auf Räumung des WG-Zimmers
Dem Tatgeschehen vorausgegangen war ein schwelender Rechtsstreit des Angeklagten mit seinem Vermieter. So habe der Bewohner die Miete für sein Zimmer gemindert, da er Lärmbelästigungen durch seine Mitbewohner beklagt hatte. In einem Verfahren vor dem Zivilgericht hatte man sich dann gütlich geeinigt und die Beendigung des Mietverhältnisses für den September 2023 vereinbart.
Ausgezogen sei er allerdings nicht – aufgrund eines Rückenleidens. „Ich musste mich auf meine Gesundheit konzentrieren“, schilderte der Angeklagte. Dass sein Vermieter eine Räumungsklage gegen ihn angestrebt hatte, will er nicht gewusst haben. Dass im Januar dann plötzlich der Vermieter und eine Gerichtsvollzieherin in der Wohnung standen, habe ihn völlig überrascht.
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Köln: Mit Messer auf den Vermieter losgegangen
Laut Anklageschrift hatte sich der 64-Jährige zunächst in seinem Zimmer verbarrikadiert. Der Vermieter habe daraufhin die Polizei verständigt. Der Bewohner soll sich dann ein Küchenmesser geschnappt und den Vermieter attackiert haben. „Er versuchte ihn in Höhe der Brust zu treffen und nahm es jedenfalls billigend in Kauf, dass dieser zu Tode kommt“, so heißt es in der Anklageschrift.
„Ich bringe dich um, ich habe nichts zu verlieren und ich weiß, wo du wohnst“, soll der Mann gerufen haben. Dem Vermieter sei es gelungen, die Hand des Angreifers zu ergreifen. Er erlitt eine oberflächliche Verletzung an der Brust und einen Schnitt an der Hand. Weitere Bewohner der Wohnung wurden auf den Vorfall aufmerksam, sie konnten sie den 64-Jährigen überwältigen.
Köln: Angeklagter gibt Gefühl von Ohnmacht als Auslöser an
„Mit welchem Ziel haben Sie ihn attackiert?“, fragte der Vorsitzende Richter Peter Koerfers den Angeklagten. Er habe in der Untersuchungshaft sitzend oft darüber nachgedacht, könne es aber gar nicht genau sagen, antwortete der Beschuldigte. „Ich hatte ein Gefühl der Ohnmacht.“ Allerdings will er „eher auf die Schulter“ gezielt haben – damit stritt der Angeklagte einen Tötungsvorsatz ab.
Er sei „heilfroh“, den Vermieter nicht schwerer verletzt zu haben, sagte der Angeklagte. Richter Koerfers machte keinen Hehl daraus, dass er dem Beschuldigten nicht ganz glauben wollte, nichts von der bevorstehenden Räumung gewusst zu haben. Bereits in der Vergangenheit habe der Mann von verschwundener Post gesprochen. Ein Urteil in der Sache soll Ende Mai gesprochen werden.