Wegen Leckerlis am RheinuferKölner Hundebesitzerin rastet aus und landet vor Gericht

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Eine Frau führt ihren Hund Gassi.

Eine Kölnerin rastete am Rheinufer aus, nachdem ihr Hund weggelaufen war.

Alles für die Katz, dachte sich eine Kölnerin, als Fremde ihren Hund plötzlich mit Leckerlis fütterten. Der Fall führte sie auf die Anklagebank.

Ein Ausraster am Rheinufer in Niehl hat eine Hundebesitzerin auf die Anklagebank des Kölner Amtsgerichts gebracht. Die Staatsanwaltschaft warf der Journalistin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, sie habe mehrfach auf ihren Hund eingeschlagen und damit „einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zugefügt“, wie es im Gesetz heißt. Die Besitzerin bestritt das vehement.

Köln: Hund lief der Besitzerin am Rhein weg

Sie sei an jenem Junitag im Jahr 2021 mit ihrem damals einjährigen Hund am Rhein gewesen, um zu trainieren. „Ich habe Rückruf geübt, das hat mal geklappt und mal weniger gut“, berichtete die Angeklagte. Dann habe das Tier sein Geschäft verrichtet. Sie habe sich mit dem Kotbeutel gebückt und abgewendet, da sei der Hund weggelaufen. „Ich habe ihn nicht mehr gesehen, war verzweifelt.“

Nach einigen Minuten des Suchens sei sie auf eine Gruppe gestoßen, die ebenfalls Hunde dabei hatte. Diese hätten ihren Hund angeleint und mit Leckerlis versorgt. „Ich habe mich furchtbar geärgert, denn meine ganze Arbeit der vergangenen Wochen war damit vergebens“, sagte die Besitzerin. Denn nun sei ihr Hund für sein Fehlverhalten, das Weglaufen, auch noch belohnt worden.

Kölner Hundebesitzerin bestreitet Schläge

Nachdem die Gruppe sich zunächst weigerte, das Tier an das wütende Frauchen herauszugeben, entstand ein Gerangel. „Ich wollte meinen Hund wiederhaben, habe vielleicht am Geschirr gerüttelt“, so die Angeklagte. Nachdem sie sich kurz entfernt habe, habe sie ihren Mut zusammen genommen und den Hund an sich genommen. Sie habe sich von der Gruppe belehrt und auch bedroht gefühlt.

„Ich habe mich danach nicht mehr an den Rhein getraut“, sagte die Hundebesitzerin, die Situation sei verstörend gewesen. Sie selbst habe überlegt, die Polizei einzuschalten. Das erledigten dann aber die Zeugen. In einer Online-Anzeige wurde beschrieben, die Angeklagte habe „wie wild auf ihren Hund eingeschlagen“. „Niemals würde ich meinen Hund schlagen“, erklärte diese der Richterin.

Köln: Richterin stellt Verfahren gegen 300 Euro ein

Tatsächlich erinnerten sich drei Zeugen nur an Ausholbewegungen und nicht daran, ob das Tier auch getroffen worden sei. Ein Freispruch schien möglich, bis eine weitere Hundebesitzerin die Schläge bestätigte. Das Tier habe auch Schmerzen verspürt. Um einem drohenden Schuldspruch zu entgehen, stimmte die Angeklagte danach einer angebotenen Einstellung des Verfahrens gegen 300 Euro zu.

Die Kölnerin bleibt damit nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte noch einen zweiten Fall angeklagt, hier stellte sich die Hundebesitzerin aber als komplett unschuldig heraus. Sie hatte ihren Hund im Winter für eine Stunde im Auto zurückgelassen, Passanten riefen die Polizei. Später stellte sich heraus, dass die Sitzheizung aktiviert war, das Tier also nicht wie angenommen gefroren hatte.

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