Stickoxid-Belastung gesunkenLand hofft, Autofahrverbote in Köln verhindern zu können

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dieselskandal ein wegweisendes Urteil gefällt.

Köln – Wenn es nach der Landesumweltministerin geht, können Dieselfahrverbote in Köln verhindert werden. „Ich strebe einen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe an“, sagte Ursula Heinen-Esser (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Einführung der Expressbusspur auf der Aachener Straße sowie die Pförtnerampel sind ein Erfolg.“ Sie sei zuversichtlich, dass auch die Umwelthilfe, die die Stadt Köln verklagt hat, sehe, dass die Maßnahmen des Luftreinhalteplans zu einer „echten ökologischen Verkehrswende“ führten.

Hier erfahren Sie mehr: Expressbusse in Köln gestartet – KVB-Kunden sind irritiert

Die Stickoxid-Belastungen sind in Köln im vergangenen Jahr an allen Messstellen gesunken. Mit 44 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird der Grenzwert von 40 Mikrogramm lediglich am Clevischen Ring in Mülheim und an der Justinianstraße in Deutz noch deutlich überschritten. Am Neumarkt wurden 41 Mikrogramm gemessen, auf der Aachener Straße und Luxemburger Straße lag die Belastung bei 40 Mikrogramm.

Alles zum Thema Kölner Verkehrs-Betriebe

Deutsche Umwelthilfe weniger optimistisch

Während die Stadt die verringerte Schadstoffbelastung vor allem auf Maßnahmen im Zuge des Luftreinhalteplans von 2019 zurückführt, ist der Lobbyverein Deutsche Umwelthilfe, der auf Fahrverbote geklagt und vor dem Oberlandesgericht recht bekommen hatte (das Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht noch aus), weniger optimistisch. Die verringerten Werte seien „vor allem auf Baumaßnahmen wie an der Mülheimer Brücke“ zurückzuführen. Auch die Wetterlage habe im Sommer zu einer unterdurchschnittlichen Schadstoffbelastung geführt, sagte Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mit den Städten Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Düren, Paderborn, Bochum und Bielefeld hatten sich das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe auf Vermittlung von Heinen-Esser in der vergangenen Woche auf einen Vergleich geeinigt – Fahrverbote wird es dort vorläufig nicht geben. „Aus Köln fehlt uns noch jede Information darüber, was man gedenkt, zusätzlich zu tun, um die Grenzwerte nicht zu überschreiten“, so Resch. „Wir sind nicht begeistert von der Performance der Stadtverwaltung. Man gewinnt nicht den Eindruck, dass die Verkehrswende in Köln Priorität hat.“

Sollte das „belastbare Material“ der Stadt, das über den Luftreinhalteplan von 2019 hinausgehen müsse, eingehen, sei die Umwelthilfe zu Verhandlungen bereit, „um zu verhindern, dass das Bundesverwaltungsgericht in ein oder zwei Jahren eine Grundsatzentscheidung trifft“, sagt Resch. „Wenn wir die Chance auf eine schnelle Klärung haben, ist das für alle Beteiligten mehr Wert. Aber dafür muss Köln liefern.“  

KStA abonnieren