Einnahmen durch EnergiepauschaleKirchen wollen Bedürftige unbürokratisch unterstützen

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Blauer Himmel über dem Kölner Dom (Symbolbild)

Köln – Die beiden großen christlichen Kirchen wollen die Zusatzeinnahmen an Kirchensteuer, die sich aus der Energiepauschale ergeben, für Bedürftige verwenden. Eine entsprechende Empfehlung gaben die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) den zuständigen Gremien der Bistümer und Landeskirchen.

Die Mittel sollten ausdrücklich nicht für andere kirchliche Zwecke verwendet werden, sondern unbürokratisch über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen, die von den steigenden Energiepreisen besonders hart betroffen sind.

Kirchen folgen Empfehlung auf Bundesebene

Die von der Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September über die Arbeitgeber an ihre Beschäftigten ausgezahlt werden soll, ist zwar sozialabgabenfrei, aber lohn- und einkommenssteuerpflichtig. Auf den Steueranteil fällt bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer an. In NRW sind das acht Prozent.

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Das Erzbistum Köln und die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) teilten auf Anfrage mit, sie würden der Empfehlung der Bundesebene folgen. Die erforderlichen Beschlüsse seien in Arbeit. „Wir haben die Anregung der Bischofskonferenz sehr positiv aufgenommen“, sagte Bistumssprecherin Christina Weyand. Bereits im Vorfeld habe sich eine eigene Arbeitsgruppe damit befasst, wie das Geld am besten verteilt werden könne.

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EKiR-Sprecher Jens-Peter Iven verwies auf die formale Zuständigkeit der 637 Kirchengemeinden. Als eigenständige Körperschaften entschieden diese selbst über die Verwendung der Kirchensteuer.

Die Landeskirche selbst wolle ihren Anteil am zusätzlichen Kirchensteueraufkommen, der bei 21 Prozent liegt, in dem von DBK und EKD vorgeschlagenen Sinne einsetzen. Iven bezifferte die zu erwartende Summe auf eine bis 1,5 Millionen Euro. Er verwies aber auch hier auf einen noch ausstehenden Gremienbeschluss.

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