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Faktencheck: Ukraine-Flüchtlinge kriegen nicht früher Rente

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Berlin – Behörden in Deutschland wird in sozialen Netzwerken immer wieder fälschlicherweise nachgesagt, sie würden Flüchtlinge finanziell besser unterstützen als etwa Einheimische. In dieser Neid-Debatte geht es neuerdings um die Rente und den Bezugszeitpunkt.

.

Falsch.

. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren.”

Jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, zahlt in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer wie ukrainische Staatsbürger Rentenansprüche.

Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem jedoch erschwert. Für sie gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.

geschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Dieses sei bislang vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

. Dann können Menschen aus der Ukraine im Rentenalter wie deutsche Rentner die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen, wenn sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.

© dpa-infocom, dpa:220520-99-362317/3 (dpa)