Fauxpas bei StimmabgabeLaschet faltet Stimmzettel falsch – Bundeswahlleiter reagiert

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Laschet mit Ehefrau

CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet mit Ehefrau Susanne bei der Stimmabgabe

Berlin/Aachen – Die Bundestagswahl muss allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim ablaufen. Das lernt in Deutschland jedes Schulkind. Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet warf am Sonntagvormittag in Aachen seinen Stimmzettel in die Wahlurne – und missachtete dabei offensichtlich letzteres Kriterium. Er hatte den Stimmzettel nicht korrekt gefaltet und für jeden ersichtlich werden lassen, was er gewählt hat.

Bundestagswahl: Stimmabgabe darf nicht erkennbar sein

Auf der Webseite des Bundeswahlleiters heißt es eindeutig: „Bei der Urnenwahl muss der Wähler um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.“

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Und weiter: „Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.“

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Die Szene am Sonntag sorgte im Netz prompt für Diskussionen. Auch die Wahlentscheidung von Laschets Frau, die ebenfalls kurz darauf ihre Stimme abgab, ist zum Teil auf den Fotos erkennbar.

Auf Twitter wird nun darüber diskutiert, ob der Unionsspitzenkandidat auf korrekte Art und Weise seine Stimme abgegeben hat.

Bundeswahlleiter reagiert

Die Wahlleitung reagierte am Nachmittag auf Twitter: „Aus aktuellem Anlass: Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.“ (rnd, dpa)

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