Kommentar zu Upskirting-GesetzProblem wird nicht allein durch Strafrecht gelöst

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Eine Frau trägt Rock. (Symbolbild)

  • Bislang waren das heimliche Fotografieren unter Röcke oder toter Unfallopfer Ordnungswidrigkeiten.
  • Der Bundestag hat daraus nun Straftaten gemacht. Das Problem wird jedoch nur angegangen, wenn die Bürger mehr als nur empört reagieren.
  • Ein Kommentar.

Dass es heutzutage nahezu nichts mehr gibt, was es nicht gibt, ist mittlerweile ja ein geflügelter Spruch. Er zielt darauf ab, dass es anscheinend kaum noch gesellschaftliche Tabus gibt, Anstand schon gar nicht – und dass die Moral flöten geht. Ob das wirklich so ist, darüber ließe sich bestimmt streiten, gibt es solche Klagen doch schon seit Jahrhunderten. Wo es definitiv zutrifft: beim Fotografieren unter Frauenröcke – dem sogenannten Upskirting – und in Frauenblusen und bei der Verbreitung der Aufnahmen in “sozialen” Medien. Das ist schamlos.

Noch ein Beispiel gefällig? Unfälle sind häufig spektakuläre Ereignisse im Alltag. Dass Menschen helfen, ist wunderbar. Dass Menschen stehen bleiben und beobachten, ist normal. Dass Mitmenschen jedoch Helfer behindern und gezielt tote Unfallopfer für Likes bei Facebook und Co. fotografieren, ist widerwärtig.

Gut, dass der Gesetzgeber aus diesen bislang als Ordnungswidrigkeiten eingestuften Grenzüberschreitungen Straftaten macht. Der Bundestag beschloss ein Gesetz, das eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

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Die Übergriffe sind demütigend für die Opfer, sie sind verletzend und oft verbunden mit weitreichenden psychischen Folgen für sie oder – bei Toten – die Angehörigen. Die Politik setzt nun ein Zeichen: Die Gesellschaft will das – bei Strafe – nicht mehr dulden.

Ein kräftiges Symbol

Es ist ein Symbol, ja. Aber ein kräftiges. Denn es berührt beim Upskirting die Debatte um die sexuelle Selbstbestimmung – und diese Fotos sind sexualisierte Gewalt. Aber halten Strafandrohungen potenzielle Täter ab?

Vielleicht den einen oder anderen. Das Problem der Voyeure oder Unfallgaffer wird jedoch auf keinen Fall durch das Strafrecht gelöst. Es kann jedoch – im besten Fall – die Moralhürden wieder etwas heben.

Dann nämlich schreiten Nachbarn, Freunde oder Bekannte ein – bevor der Finger den Auslösersensor berührt.

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