Neuer GesetzesentwurfSo stellen sich Abgeordnete eine Impfpflicht ab 50 Jahren vor

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Andrew Ullmann (Archivbild)

Acht Abgeordnete der Ampel-Fraktionen im Bundestag haben am Mittwoch ihren Gesetzesentwurf für eine Impfpflicht vorgestellt. Der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegende Vorschlag sieht im ersten Schritt eine verpflichtende Beratung und im zweiten Schritt die Option einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren im Herbst vor.

„Aufgrund der Erfahrung der letzten Winter, wissen wir genau, dass wir uns besser vorbereitet müssen“, sagte der Abgeordnete Andrew Ullmann (FDP) bei der Vorstellung des Entwurfs am Mittwoch. Das Impf-Modell soll dem Papier zufolge bis 31. Dezember befristet sein und vierteljährlich evaluiert werden.

Vorschlag sieht Beratungs- und Nachweispflicht vor

Der Gesetzesentwurf wurde auch von den FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle, Gyde Jensen, den Grünen-Politikerinnen und -Politikern Paula Piechotta, Dieter Janecek, Kordula Schulz-Asche sowie von Franziska Mascheck und Herbert Wollmann von der SPD mitinitiiert.

Zunächst soll dem Papier zufolge die Impfkampagne erweitert werden: „Dazu werden alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert“, heißt es. Bis zum 15. September 2022 sollen Erwachsene entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über einen „Nachweis über die Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung“ verfügen. Im nächsten Schritt sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit vor einer möglichen Infektionswelle im Herbst und Winter eine Impfpflicht für über 50-Jährige durch einen Beschluss des Bundestages eingeführt werden kann.

Menschen ab 50 Jahren besonders anfällig für schwere Verläufe

Jedoch nur wenn die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne das erfordern. In diesem Fall könnte der Bundestag beschließen, dass über 50-Jährige einen Nachweis über Genesung oder Impfung verfügen und diesen auf Anforderungen vorlegen müssen. Wenn jemand der Nachweis- und Beratungspflicht nicht nachkommt, soll im letzten Schritt ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Abwicklung der Beratungspflicht und altersbezogenen Impfpflicht sollen die Krankenkassen organisieren. Höheres Risiko für schwere Erkrankung

Als Erklärung für ihren Vorschlag ziehen die Abgeordneten heran, dass Menschen ab 50 Jahren besonders anfällig für schwere Krankheitsverläufe seien und mit höherer Wahrscheinlichkeit eine intensivmedizinische Behandlung benötigen.

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Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind auch wegen rechtlicher Bedenken gegen eine Impfpflicht ab 18 Jahren. „Wir haben Zweifel an der politischen und rechtlichen Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht ab 18 Jahren“, erklärte Kuhle am Mittwoch. Ullmann sagte, der gemeinsame Vorschlag sei verhältnismäßig, angemessen und könne effektiv sein. Eingriffe in Grundrechte wolle man möglichst gering halten, ergänzte Grünen-Politikerin Piechotta.

Zwei weitere Gruppenanträge bekannt

Bereits bekannt sind zwei weitere Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen: einer für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und einer gegen eine Impfpflicht. Letzterer dringt jedoch auch auf die Intensivierung der Impfkampagne. Über sie soll ohne Fraktionszwang abgestimmt werden.

Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat den Aufbau eines Impfregisters vorgeschlagen. Einen präventiven Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt sie ab. Stattdessen spricht sie sich für einen „gestuften Impfmechanismus“ aus, den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage in Kraft setzen könnten. Dieser könnte dann auch eine Impfpflicht vorsehen, aber nur für besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen. (rnd)

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