Top-Beamter machte Weg für Merz freiLaschet muss über Blitzbeförderung informieren

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Laschet

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

Köln – Die Regierungszentrale von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) muss der Opposition jetzt die Beförderung eines leitenden Mitarbeiters erklären. Die SPD reichte zu dem Vorgang eine Kleine Anfrage ein. Sie vermutet, dass bei der Beförderung Vetternwirtschaft eine Rolle spielen könnte.

Der Jurist Bernd Schulte leitet bislang das Büro des Chefs der Staatskanzlei. Jetzt soll der 35-Jährige Sauerländer durch eine Umstrukturierung den lukrativen Posten eines Gruppenleiters übernehmen. Schulte, der zu den Hoffnungsträgern der NRW-CDU zählt, hatte im Frühjahr seine aussichtsreiche Bundestagskandidatur im Hochsauerlandkreis zurückgezogen, um den Weg für den CDU-Politiker Friedrich Merz frei zu machen. Der wiederum hatte Laschet im Streit um die Kanzlerkandidatur entscheidend den Rücken gestärkt. War die Beförderung von Schulte ein Dankeschön für den Verzicht auf die Karriere im Bundestag?

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Schulte, der zuvor Beigeordneter der Stadt Hemer war, war erst vor zwei Jahren in die Staatskanzlei gewechselt. „Geltenden Grundsätzen der Beamtenlaufbahn zufolge dürfte diese Stelle mit A15 besoldet gewesen sein. Eine Gruppenleitung wiederum wird üblicher Weise mit B4 besoldet“, heißt es in der Anfrage des Abgeordneten Stefan Zimkeit, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Die Übernahme einer solchen Stelle verlange umfangreiche Führungserfahrung. Der kurze Zeitraum der Beförderung erscheine vor diesem Hintergrund „mehr als rekordverdächtig“.

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Wie viele Blitzbeförderungen gab es in NRW?

Zimkeit will nun wissen, wie lange eine Beförderung von A 15 auf B 4 im Durchschnitt normalerweise dauert. Zudem stellt der SPD-Finanzexperte die Frage, ob die Stelle ausgeschrieben und ob der Landespersonalausschuss bei der „Blitzbeförderung“ beteiligt wurde. Die Landesregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Staatskanzlei hatte die Behauptung, dass ein Zusammenhang zwischen der Beförderung und dem Verzicht auf die Bundestagskandidatur bestehe, auf Anfrage zurückgewiesen.

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